Sind wir ein - ab wann zählt eine Niederlassung als eigenständig und kann ein eigenen Betriebsrat wählen?
hallo zusammen
ab wann zählt eine niederlassung als eigenständig und kann ein eigenen betriebsrat wählen? die räumliche entfernung zählt ja da nicht alleine - sondern auch im aufgabenbereich und in der organisation müssen unterschiede bestehen. wir als niederlassung sind ca. 70 mitarbeiter... die zentrale ist ca. 500 km entfernt. der aufgabenbereich unterscheidet sich nur in der zuordnung unterschiedlicher bearbeitungsgebiete. leitende angestellte haben wir in der form eines niederlassungs-leiter - und abteilungsleiter - die ihrerseits in den hauptbetrieb melden müssen. arbeitsanweisungen und organisation werden im hauptbetrieb geregelt und sind in beiden häusern dann gleich anzuwenden - halt nur in den unterschiedlichen gebieten.
kann ein betriebsrat gewählt werden und sind wir ein "betriebsteil" nach betrvg- ?
danke für eure antworten
Community-Antworten (2)
11.03.2010 um 18:00 Uhr
kann ein betriebsrat gewählt werden
Ja.
sind wir ein "betriebsteil" nach betrvg-
Nein. Ihr seit ein Betrieb im Sinne des BetrVG. Eure Zentrale ist auch einer. Beide Betriebe bilden ein Unternehmen. Falls es in beiden Betrieben eures Unternehmens einen BR gibt, ist für Euer Unternehmen zwingend ein GBR zu gründen.
11.03.2010 um 18:51 Uhr
BAG v. 14.01.2004, 7 ABR 26/03
Leitsatz: Betriebsteile sind i.S.d. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG vom Hauptbetrieb räumlich weit entfernt, wenn wegen der Entfernung eine ordnungsgemäße Betreuung der Belegschaft des Betriebsteils durch einen im Hauptbetrieb ansässigen Betriebsrat nicht mehr gewährleistet ist. Eine Bestimmung allein nach Entfernungskilometern kommt nicht in Betracht. Entscheidend ist die wechselseitige Erreichbarkeit von Arbeitnehmern und Betriebsrat und damit eine Gesamtwürdigung aller Umstände.
500km dürften sicher für einen eigenen BR sprechen.
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