Erstellt am 10.03.2010 um 14:44 Uhr von DonJohnson
Guckst du hier: http://www.dgb.de/themen/mitbestimmung/betriebsverfassung/wahlverfahren/index_html
Erstellt am 10.03.2010 um 14:45 Uhr von Tanzbär
Das musst du dir genau ausrechnen. Wieviele Köpfe männlich, wieviele weiblich? Die %-Zahlen sagen da wenig.
Erstellt am 10.03.2010 um 14:49 Uhr von morgenman
Wir haben 50 männliche AN
und 9 weibliche AN
Erstellt am 10.03.2010 um 14:58 Uhr von Scorpion
In diesem Fall erhält das Minderheitengeschlecht keinen automatischen Sitz. Natürlich aber, wenn eine Frau auf Grund der Stimmenzahl bei den ersten 5 ist.