Erstellt am 09.03.2010 um 16:25 Uhr von rolfo
Erstellt am 09.03.2010 um 16:42 Uhr von Kölner
@rolfo
eine einstweilige Verfügung zur Anfechtung?
Erstellt am 09.03.2010 um 16:48 Uhr von DonJohnson
@all
Ihr seht mich verwirrt. Muß ich da ne einstweilige Verfügung für beantragen? Entweder ich fechte sie an oder nicht, oder sehe ich das falsch? Und die Anfechtung als solches beim ArbG...
Was für einen genaueren Sinn macht die einstweilige Verfügung?
Aber vermutlich denke ich nciht weit genug...
Erstellt am 09.03.2010 um 16:54 Uhr von Petrus
@Kölner:
Seh ich auch so, dass es wohl am Verfügungsgrund mangeln dürfte...
@DJ: Eben, was an einer Anfechtung sollte sooo Eilbedürftig (=Verfügungsgrund) sein. EV wird es also nicht geben.
@Black: Steht alles in §19 BetrVG. Den Antrag auf Anfechtung kann man bei der Rechtsantragstelle des zuständigen ArbG stellen.