Hallo Kollegen,
wir, eine Gruppe Arbeitnehmer welche jetzt vor der Wahl einer Gewerkschaft beigetreten sind, möchten auch eine Vorschlagsliste einreichen. Nach Aushang möchten wir für diese Liste mit Kugelschreiber auf denen das Gewerkschaftslogo ist, für unsere Liste werben. Ist das als unzulässige Wahlbeeinflussung zu werten, oder als Wahlwerbung und Wahlpropaganda ?? §20 Abs2 BetrVG
Vielen Dank,

Freia