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Wahlvorschlag einer Gewerkschaft

RB
Rote Berta
Feb 2018 bearbeitet

Hallo an Alle! bei uns wird eine Vorschlagsliste einer Gewerkschaft, wir haben vier verschiedene Gewerkschaften im Unternehmen, eingereicht. Dürfen auf dieser Gewerkschaftsliste nur Mitglieder stehen, dann zwei Unterschriften von Beauftragten der Gewerkschaft oder wenn die Liste der Gewerkschaft offen ist für Alle, müssen es dann die bei uns erforderlichen 30 Unterschriften sein? Wäre ja in meinen Augen eine unzulässige Bevorteilung einer Gewerkschaft. Oder?

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Community-Antworten (7)

W
wiesel

05.03.2010 um 10:51 Uhr

Ich bin der Meinung, das es unfair den anderen Listen gegenüber wäre bei einer offenen Liste nur 2 Unterschriften zu brauchen..............

Es sollte auch für Verdimitglieder keine Ausnahmestellung geben!

R
rolfo

05.03.2010 um 10:58 Uhr

@ Wiesel ob du es unfair findest oder nicht, es ist eben von Gesetzu her so geregelt. Wenn auf der Gewerkschaftsliste auch andere stehen gilt das auch, die Unterschriften der Gewerkschaft sind für die Liste. Alla anderen die auf keiner Gewrkschaftsliste stehen brauchen eben die erforderliche Zahl (1/20stel der wahlber. MA) als Stützunterschriften.

V
vokuhila

05.03.2010 um 11:20 Uhr

Genau so ist es......!!! Wenn eine Gerwerkschaft eine Vorschlagsliste einreicht, dann reichen hierfür zwei Unterschriften von jeweils zwei verschiedenen Gewerkschaftsbeauftragten, bzw. Gewerkschaftsvertetern. Eine freie Liste braucht ein 20igstel ( 5% ) der wählbaren Arbeitnehmer an Stützunterschriften auf der sogenannten Stützunterschrifteliste für die Vorschlagsliste.

B
Bücherwurm

05.03.2010 um 12:40 Uhr

Frage: Wenn auf der Gewerkschaftsliste Mitarbeiter stehen, die keine Gewerkschafter sind reichen dann trotzdem 2 Unterschriften??

N
niemand

05.03.2010 um 14:35 Uhr

Ja . . . . . .

R
rolfo

05.03.2010 um 14:51 Uhr

@vokuhila Eine freie Liste braucht ein 20igstel ( 5% ) der wählbaren Arbeitnehmer an Stützunterschriften auf der sogenannten Stützunterschrifteliste für die Vorschlagsliste.

Nicht der wählbaren AN sondern der wahlberechtigten Arbeitnehmer

HR
Herbert Ram

17.02.2018 um 18:17 Uhr

Ich hole die Frage nochmal hoch: Wenn auf der Gewerkschaftsliste Mitarbeiter stehen, die keine Gewerkschafter sind reichen dann trotzdem 2 Unterschriften?? Ist das gesichert richtig so? Wo finde ich die gesetzliche Grundlage dafür?

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