Erstellt am 05.03.2010 um 09:51 Uhr von Wiesel
Ich bin der Meinung, das es unfair den anderen Listen gegenüber wäre bei einer offenen Liste nur 2 Unterschriften zu brauchen..............
Es sollte auch für Verdimitglieder keine Ausnahmestellung geben!
Erstellt am 05.03.2010 um 09:58 Uhr von rolfo
@ Wiesel
ob du es unfair findest oder nicht, es ist eben von Gesetzu her so geregelt.
Wenn auf der Gewerkschaftsliste auch andere stehen gilt das auch, die Unterschriften der Gewerkschaft sind für die Liste.
Alla anderen die auf keiner Gewrkschaftsliste stehen brauchen eben die erforderliche Zahl
(1/20stel der wahlber. MA) als Stützunterschriften.
Erstellt am 05.03.2010 um 10:20 Uhr von vokuhila
Genau so ist es......!!!
Wenn eine Gerwerkschaft eine Vorschlagsliste einreicht, dann reichen hierfür zwei Unterschriften von jeweils zwei verschiedenen Gewerkschaftsbeauftragten, bzw. Gewerkschaftsvertetern.
Eine freie Liste braucht ein 20igstel ( 5% ) der wählbaren Arbeitnehmer an Stützunterschriften auf der sogenannten Stützunterschrifteliste für die Vorschlagsliste.
Erstellt am 05.03.2010 um 11:40 Uhr von Bücherwurm
Frage:
Wenn auf der Gewerkschaftsliste Mitarbeiter stehen, die keine Gewerkschafter sind reichen dann trotzdem 2 Unterschriften??
Erstellt am 05.03.2010 um 13:35 Uhr von Niemand
Erstellt am 05.03.2010 um 13:51 Uhr von rolfo
@vokuhila
Eine freie Liste braucht ein 20igstel ( 5% ) der wählbaren Arbeitnehmer an Stützunterschriften auf der sogenannten Stützunterschrifteliste für die Vorschlagsliste.
Nicht der wählbaren AN sondern der wahlberechtigten Arbeitnehmer
Erstellt am 17.02.2018 um 17:17 Uhr von Herbert Ram
Ich hole die Frage nochmal hoch:
Wenn auf der Gewerkschaftsliste Mitarbeiter stehen, die keine Gewerkschafter sind reichen dann trotzdem 2 Unterschriften??
Ist das gesichert richtig so? Wo finde ich die gesetzliche Grundlage dafür?