Hallo, habe scheinbar vergessen in die Briefwahlunterlagen den Stimmzettelumschlag mit reinzutun. Die Kollegin hat jetzt den Stimmzettel in den Freiumschlag gelegt und einen neuen Freischlag benutzt. Ist das in Ordung, oder kann ich ihr neue Unterlagen aushängigen, weil es ja ein Fehler meinerseits war, also der des Wahlvorstandes?