Hallo!
In meinem Betrieb werden in kommenden Wochen 11 Betriebsratsmitglieder gewählt.

Ein Teil des aktuellen Betriebsrates ist jedoch bei der Belegschaft durch und hat kaum Chance bei einer Persönlichkeitswahl gewählt zu werden.

Es verdichten sich jedoch Gerüchte, dass diese Personen sich in die allgemeine Liste eintragen lassen und zusätzlich eine eine eigene Liste aufstellen wollen (die notwendigen Stützerunterschriften werden seit heute gesammelt!!!) und dann IM LETZTEN MOMENTdiese als 2. Liste einzureichen.
Nach meiner Erkenntniss ist ja eine Doppelkandidatur nicht zulässig und der Wahlvorstand muß die Doppelgänger anschreiben, damit sie sich für eine der Einträge entscheiden.

Und hier kommt das (aus meiner Sicht) unfaire:

- diese Personen wissen dann, ob es eine weitere Liste existiert (lässt sich nicht verheimlichen)
- sie wissen auch, dass keine weitere Liste eingereicht werden kann

Wenn der Wahlvorstand sie auffordert, eine der Kandidaturen zurück zu nehmen, können sie frei entscheiden, z.B. die Kandidatur aus der Liste mit den Stützunterschriften zu nehmen (somit wäre diese platt und es würde eine Persönlichkleitswahl stattfinden, oder sie entscheiden sich dür die Listenwahl!!!!!!!!!!!!!

UND DAS ALLES SOLL LEGAL SEIN????

Bitte um Eure Stellungnahme, ob ich da irgend wo einen Gedankenfehler mache.......