Betrieb mit 44 MA, vereinfachtes, einstufiges Wahlverfahren:

Auf Grund eines Unheilbaren Fehlers im Ablauf der Wahlvorbereitungen plant der Wahlvorstand, die Wahl abzubrechen, da sie auf jeden Fall erfolgreich angefochten werden würde.

Muss bei einer neuen Wahleinleitung der Wahlvorstand neu vom BR bestimmt werden, oder darf der abbrechende WV sofort durchstarten?

Gruss,
Thessa