Erstellt am 01.03.2010 um 18:12 Uhr von alter Fritz
Ich habe im BetrVG und in der WO nichts gegenteiliges gefunden.
Erstellt am 01.03.2010 um 18:33 Uhr von ridgeback
vokuhila,
wenn man seine Mitbewerber unterstützen will, warum nicht.
Erstellt am 01.03.2010 um 21:06 Uhr von nicoline
vokuhila
*aber meine Frage lautet: Ist es möglich?*
Ja, es ist möglich!
Erstellt am 01.03.2010 um 21:36 Uhr von MonaLisa
@vokuhila,
du bist überhaupt nicht verpflichtet deine Stützunterschrift abzuliefern. Weder auf der einen noch auf der anderen Liste. Und wenn du auf "A" platziert bist und auf "B" stützen willst - warum nicht?
Ist zwar völlig unlogisch - aber es gibt eben BR's, denen die Logik an sich schon unlogisch ist....... :-)
Erstellt am 01.03.2010 um 23:09 Uhr von nicoline
vokuhila
bezug nehmend auf MonaLisa sollte dann aber deutlich kenntlich gemacht sein, dass der Kandidat, mit seiner Einverständniserklärung zur Kandidatur, nicht gleichzeitig auch eine Stützunterschrift leistet!
Erstellt am 02.03.2010 um 12:05 Uhr von vokuhila
vielen Dank an alle ....;-)
fürs denken.................für mich.......;-))
es wird bald sicherlich ein schönes und gemütliches "Stösschen" geben..........;-)
gruß
vokuhila