betriebsratswahl.deSeminare

Aussagen zur Freistellung im Vorfeld- ist das erlaubt?

F
FranzEwBL
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, folgende Frage bzgl. Wahlordnung oder -gesetz: in unserem Betrieb kandidieren drei Listen. Die eine Liste wirbt gegen die anderen Listen damit, dass in ihrer Liste eine Kandidatin ist, die sich freistellen lassen will und den Vorsitz übernehmen kann. Diese Kandidatin ist derzeit stellv. Betrvorsitzende. Die anderen beiden Listen halten sich diesbezüglich bedeckt und in der Tat ist die jetzige BR-Vorsitzende im September nicht mehr AN. Ich finde das unlauter, denn ich meine, dass die Frage einer Freistellung in Verbindung mit Vorsitz nach der Wahl gewählt wird. Gibt es rechtliche Möglichkeiten, diese Vorgehensweise zu unterbinden oder kann man sogar die Wahl anfechten?

1.22702

Community-Antworten (2)

N
nicoline

28.02.2010 um 17:03 Uhr

FranzEwBL

tja, that' s life und Wahlkampf!

DKK sagt zum Thema Wahlwerbung:

Nicht nur die Werbung für sich selbst oder eine bestimmte Gruppierung ist erlaubt, sondern auch Propaganda gegen andere Kandidaten oder Wahlvorschläge. Darin liegt für sich allein noch keine unzulässige Wahlbeeinflussung. Sie liegt jedoch vor, wenn es sich um eine diffamierende und grob wahrheitswidrige Propaganda gegen Wahlbewerber handelt; vor allem dann, wenn der strafrechtliche Tatbestand der Beleidigung oder der zivilrechtliche Tatbestand der unerlaubten Handlung (§§ 823, 826 BGB) erfüllt wird (vgl. Fitting, Rn. 11, die darauf hinweisen, dass eine bloß wahrheitswidrige Propaganda noch keine Behinderung der Wahl darstellt).

eine BR Wahl ist anfechtbar, wenn Verstösse gegen wesentliche Vorschriften

.... des Wahlrechts .... der Wählbarkeit .... des Wahlverhaltens

das sehe ich hier nicht.

Aber hier:

http://www.betriebsrat.com/index.php?qid=33095&keyword=Wahlanfechtung&Nav=suchen&Thema=&qPage=1&Site=BR-Forum&Menue=show

bekommst Du umfangreiche Information über Die Gründe für eine Wahlanfechtung!

P
peters

28.02.2010 um 19:14 Uhr

Wir haben hier schon Fragen von Betriebsräten gehabt, die einen BR gewählt haben und dann feststellen mussten, dass niemand den Vorsitz übernehmen wollte. Ich finde es nicht schlecht, wenn man sich schon vorher darüber Gedanken macht.

Und es ist immerhin ein ehrlicher Umgang miteinander. Wer sie nicht als Vorsitzende haben will, muss sie ja nicht wählen.

Auch was die Freistellkung betrifft, darf jeder Kandidat vorher kundtun, ob er überhaupt interessiert daran ist. Das ändert ja nichts an der Tatsache, dass eine Freistellung immer noch vom Gremium gewählt und nicht ausgewürfelt wird.

Und wenn die anderen beiden Listen nur Zauderer in ihren Reihen haben, die nicht sagen können, was sie wollen,...... nicht unbedingt ein gutes Zeichen.

Ihre Antwort