Erstellt am 28.02.2010 um 15:53 Uhr von nicoline
birgmarilu
*Kann dann die neue Wahl schon am 28.4.2010 stattfinden*
Sie dürfte sogar noch früher stattfinden.
*Wie ist es mit leitenden Angestellten können Sie mitwählen oder nicht?*
NEIN! Ich hoffe Du weißt, was "Leitender Angestellter", im Sinne des BetrVG bedeutet, wenn nicht, kannst Du es hier nachlesen!
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__5.html
kopieren und einfügen!
Erstellt am 01.03.2010 um 17:40 Uhr von Teddy
Hallo! Die Wahl kann vorher stattfinden, aber wichtig ist, wann die konstituirende Sitzung einberufen wird. Die Amtszeit des "alten" BR endet am 3.5.2010. genau 4 Jahre nach der letzten Wahl. Sinnvoll ist deshalb die konstituierende Sitzung am 3.5. einzuberufen. Übrigens ruft den Wahlvorstand zu dieser Sitzung ein. Wenn Ihr die konstituierende Sitzung vorher macht, muß der "alte" BR zurücktreten, damit dann der neue im Amt ist.
Die leitenden Angestellten dürfen nicht mitwählen, da sie keine Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG sind. Schau mal in den §5.
Erstellt am 01.03.2010 um 17:43 Uhr von rainerw
@Teddy
Auch für Dich hier noch mal: Die konstetuierende Sitzung hat nichts mit der Amtszeit eines BR zu tun.
Erstellt am 01.03.2010 um 17:44 Uhr von Teddy
Du mußt Dich erkundigen, wann die letzte konstituierende Sitzung stattgefunden hat, denn von da an laufen die 4 Jahre. Völlig egal, wann letztes mal gewählt wurde oder wann das Ergebniss bekannt gegeben wurde. Es stimmt also nicht, was ich eben geschrieben habe, dass die Amtszeit am 3.5. endet. Hab überlesen, dass Du geschrieben hast, dass da die Wahl war.
Erstellt am 01.03.2010 um 17:56 Uhr von rainerw
Teddy,
und noch ein mal für Dich. Maßgebend ist die öffentliche bekanntgabe und nicht die konstetuierende Sitzung. Es heißt lediglich der Wahlvorstand beruft innerhalb einer Woche die konstetuierende Sitzung ein. Es steht nirgends das die konstetuierende Sitzung innerhalb einer Woche sein muß. Rein Theoretisch kann eine konstetuierende Sitzung ein Jahr nach der Wahl stattfinden. Dann jedoch ist der amtierende BR nicht Geschäftsfähig. Auf einer konstetuierenden Sitzung wird lediglich der BRV und zum Schluß der Schriftführer des BR gewählt. Nicht mehr und nicht weniger. Damit macht sich der BR geschäftsfähig und kann direkt im Anschluß eine ordendliche BR Sitzung machen und ist berechtigt Beschlüsse zu fassen und mit dem AG zu verhandeln.
Ich möchte nicht unhöflich hier sein, aber Bitte lass Dich Schulen was diese Angelegenheit betrifft.