Erstellt am 27.02.2010 um 15:09 Uhr von nicoline
Sportcarver
Du solltest Dir, wenn Du etwas Zeit hast, mal dieses Urteil durchlesen:
http://www.betriebsrat.com/index.php?Site=Gesetze%20Fachinfo&Menue=Urteile%20zur%20BR-Wahl&SubMenue=zu%20Verst%F6%DFen&Section=urteil_anfech_br-wahl_falsch_unterz_wahlvorschlag
Erstellt am 27.02.2010 um 22:52 Uhr von DerAlteHeini
Sportcarver
Die komplette und abgeschlossene Vorschlagliste muss den Kollegen vorliegen, die mit ihrer Unterschrift DIESE Liste stützen sollen.
Wird die Vorschlagliste nach dem sammeln der gesetzlich vorgegebenen Menge von Stützunterschriften verändert und ist dies dem Wahlvorstand bekannt, darf die Liste nicht zur Wahl zugelassen werden. Wird solch eine Liste doch zur Wahl zugelassen, so ist die Wahl anfechtbar.