Erstellt am 19.02.2021 um 00:37 Uhr von celestro
"das Wahlausschreiben als Listewahl veröffentlicht"
Ob eine Listenwahl stattfindet, entscheidet nicht der WV.
"Ich dachte immer nur man hat nach dem Wahlausschreiben 2 Wochen Zeit für Listen einreichen usw. ?"
Was steht denn in dem Wahlausschreiben bezüglich der Frist zum Einreichen von Wahlvorschlägen? Wenn die Frist endet, sind ja noch einige andere Schritte zu tun.
Wenn die Wahl erst im Mai stattfindet, würdet Ihr nächstes Jahr nicht wieder wählen müssen.
Auf digitale Unterschriften würde ich mich nicht verlassen. Wenn Du Deinen Wahlvorschlag fertig hast, könnte man diesen digitalisieren und die Kollegen könnte eine Stützunterschrift leisten, indem Sie ein Formular ausfüllen, welches deutlich macht, das Dein Wahlvorschlag unterstützt werden soll.
Erstellt am 19.02.2021 um 04:19 Uhr von BRHamburg
Ich denke das genau das die Überlegung des Wahlvorstandes war. Man wählt jetzt im Mai den BR und muss nächstes Jahr nicht schon wieder wählen. Außerdem sind drei Monate keine übermäßig lange Wahlphase.
Erstellt am 19.02.2021 um 07:53 Uhr von Kjarrigan
1. Es gibt Mindestfristen, sodass man in "Wahlkalender" nachsehen kann wie lange Vorbereitung es mind. braucht. Eine Verlängerung der Fristen auf mehrere Wochen - wie z.B. zur Stützunterschriftensammlung ist keine Problem
2. Das BetrVG ist "urlalt" - da sit noch nichts digital. Vielleicht gibt es in Zukunft mal ne Digitalreform :) - Und vielleicht hat der Wahlvorstand genau deswegen die lange Frist gewählt um das hin und herschicken zu ermöglichen.
3. § 13 (3) BetrVG - Ist die Wahl noch kein Jahr her, muss in der regelmäßigen Wahlperiode (Mzz - Mai 2022) nicht nochmal gewählt werden.