Hallo Wissende
Unser Wahlvorstand hat nach Erhalt und Prüfung der Liste mit den Stützunterschriften in Zusammenarbeit mit den Vertrauensleuten die Reihenfolge der Kandidaten auf der Liste festgelegt und diese dann so ausgehängt.
Ist das so zulässig oder muss die Liste so bekannt gegeben werden wie sie eingereicht wurde? Ich habe auch mal gehört das die Kandidaten alphabetisch aufgelistet werden.
Wer hat recht?