Erstellt am 15.02.2010 um 19:36 Uhr von monalisa
@Mäxe,
und das fällt dir erst jetzt auf?? Das sind ja schon - vermutlich - 4 Jahre her!
Zum anfechten gibt's da nix, war und ist auch heute noch völlig legitim.
Erstellt am 15.02.2010 um 19:51 Uhr von delagundula
ergänzend:
Für die „Betriebszugehörigkeit“ gelten die gleichen Grundsätze zur „Wahlberechtigung "
BRM = Betriebszugehörig = Wahlberechtigt
Erstellt am 15.02.2010 um 19:58 Uhr von nicoline
BRM = Betriebszugehörig = Wahlberechtigt = WÄHLBAR! (hast Du vergessen ;-))
Erstellt am 15.02.2010 um 20:00 Uhr von delagundula