@rainerw
.... nur gut, dass einer hier versteht was ich sagen möchte und auch einmal sich den § 119 zu Herzen nimmt, wenn er NICHT gegen den AG angewandt werden soll.
Ja, es ist sehr schade, wenn man den 119er gegen BR-Koll. anwenden will/ müsste. Dieses um so mehr, da es ja zu ihren Aufgaben/ Pflichten zählt sich ganz besonders für die Einhaltung des BetrVG einzusetzen.
Ja, auch ich habe "leider oder glücklicher Weise" keine Glaskugel. Auch ich kann NUR die Aussagen in den Beiträgen versuchen zu interprätieren. Und wenn man dann ließt "hat Haaren auf den Zähnen und erkennt Panik beim bestehenden BR und ganz besonders BRV, der dann Wahlbewerber/ Gegenkandidaten "die einen Arsch in der Hose haben" und auf Änderungen drängen wollen zu "Gesprächen" bestellt (bittet), kann man ohne Glaskugel zu dem Schluss kommen, dass es hier nicht um Kaffee und Kuchen ging. Sondern dass es dort dann ernsthaft darum ging diese Kandidatur zu verhindern. Eine erlaubte Art wäre ja mit guter Arbeit und Wahlwerbung zu versuchen, dass man ein Stimmenverhältnis erhält welches Gegenkandidaten nicht zum Zuge kommen lässt.
Ein weiterer Grund des § 119 wäre, auch ohen Drohung und Schläge, wenn ein AG einem AN der kandidieren möchte oder kandidiert für den Fall des Rückzuges von der Wahl eine Beförderung verspricht. Auch hier wäre dann der letzte Halbsatz des § 119 erfüllt und dem AG könnte 1 Jahr Haft drohen. Doch ich denke auch, dass betrofffene Wahlbewerber/ Kandidaten damit nicht zum ArbG gehen würden. Aber dann vielleicht andere Bewerber, wenn sie es erfahren würden.
Ich würde in solchen Fällen ja mir vom AG das positive gegeben lassen, also am besten in einer sofort auszahlbaren EInmalzahlung und dann zum Anwalt gehen und den 119 anwenden lassen.
Ja, ich habe und handel auch persönlich immer so. Ja, ich habe das auch schon spüren können, da man mit solchem Handeln verständlicher Weise nicht immer "Papas Liebling" ist. Doch ich lebe und handle immer nach dem Motto, ich verkauf weder nich nich meine Seele.
Letztlich, wenn manch andere nur ansatzweise auch so handeln würden, würde vieles anders/ besser laufen. Also, nicht immer nur alles schlucken.
Manchmal bei/ in einem Gespräch mit einem BRV der so denk einmal den § 119 erwähnen, würde schon zum Nachdenken und anderm Handeln führen.