Sitzverteilung M/W ?
Hallo, hier meine Frage: In unserem Betrieb gibt es 3 BR-Sitze. Wegen des Geschlechterverhätnisses müsste mindestens 1 männliche Person einen Sitz erhalten. Es stehen mehrere Frauen und mehrere Männer zur Wahl bzw. auf der Wahlliste. Ist es korrekt, dass sich der BR trotzdem aus 2 Männern und nur einer Frau zusammensetzen kann, sobald eine männliche Person mehr Stimmen erhält als die Frau mit den meisten Stimmen vom weiblichen Geschlecht ? Ist ein bischen kompliziert - ich hoffe ihr versteht mich !
Community-Antworten (6)
11.02.2010 um 20:09 Uhr
nutze hier einmal die Suchfunktion. Das Thema Minderheitengeschlecht/ -quote wurde mehrfach und gerade heute wieder behandelt.
Oder einfach einmal einfach ins BetrVG § 15 schauen
11.02.2010 um 20:28 Uhr
@ Sailing von den dreien muss ein Mann sein. So weit so gut. Wenn zwei Männer mehr Stimmen haben als die Frauen. Dann zieht nur eine Frau ein. Wenn drei Männer mehr Stimmen haben als die Frauen. Dann zieht keine Frau ein.
11.02.2010 um 20:33 Uhr
@braker, vielen Dank für die klare Ansage. Jetzt habe ich's verstanden. LG
11.02.2010 um 21:11 Uhr
Gern geschehen.
12.02.2010 um 10:12 Uhr
wie sieht es dann mit folgendem verhältnis aus: 29 männer und 10 frauen. den frauen steht nach hondt mind. 1 platz zu. wenn jetzt von 6 personen 4 frauen und 2 männer gewählt werden würden, dann besteht der betriebsrat aus 3 frauen? steht nicht dann den männern im gegenzug auch mind. 1 platz zu?
danke und mfg bubie
12.02.2010 um 11:22 Uhr
Hallo bubie, JA, es wird immer nur vom Minderheitengeschlecht gesprochen. Das heißt das Mehrheitsgeschlecht (blöder Name, ich weiß) hat keinen Anspruch auf einen Sitz.
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