Erstellt am 13.02.2010 um 17:16 Uhr von Peanuts
"muß der Arbeitgeber hier Werbeflächen zur Verfügung stellen ? "
Nein.
"ich hab nix gefunden, und darf der Arbeitgeber in die Wahl eingreifen, sich z.b.: Infoschreiben der einzelnen Listen abhängen lassen ??? "
Wildes plakatieren muss der AG nicht dulden. Einen unzulässigen Eingriff in´s Wahlverfahren kann ich nicht erkennen.
Vielleicht hat der BR ein "Schwarzes Brett" und erlaubt den einzelnen Listen die Mitbenutzung.
Google "erlaubte Wahlwerbung Betriebsrat" und werde fündig.
Erstellt am 14.02.2010 um 21:34 Uhr von juppi
Hallo, erstmal danke für die Antwort, aber wenn der AG nicht für Werbeflächen zuständig ist, wer dann, wo sollen sich Listenvertreter mit seinen Listenkollegen bekannt machen und wie sollen sich die Listen bei einen großen Betrieb den Mitarbeitern gegenüber erklären, wenn nicht über ein Wahlprogramm an einer Infotafel zum beispiel, die der AG zur Verfügung stellt.
Wo steht das der AG keine Wahlwerbefäche zur Verfügung stellen brauch ?
Es wäre doch keine faire Wahl, wenn sich die Listen nicht in Form von Infoschreiben der Belegschaft mitteilen und Vorstellen dürfen !
Also hängen wir Schriftstücke in die Sozialräume um uns mit zu teilen, darf der AG die Schreiben abhängen, das waäre ja wohl eine Fars !
gruss
Erstellt am 14.02.2010 um 22:06 Uhr von nicoline
*Es wäre doch keine faire Wahl, wenn sich die Listen nicht in Form von Infoschreiben der Belegschaft mitteilen und Vorstellen dürfen !*
Es wäre dann eine "unfaire Wahl", wenn er es der einen Liste gestattet, der anderen aber nicht!
Vielleicht klickst Du einfach mal den blauen Button hier oben auf der Seite an. Wer als BR Bewerber nicht weiß, wie er für seine Liste Werbung machen darf/kann, sollte es vielleicht lieber lassen.
Erstellt am 15.02.2010 um 09:32 Uhr von bubie
also es gibt doch unendlcih viele möglichkeiten für die wahl zu werben:
schwarzes brett, sozialräume, kantine, persönliches ansprechen, email, intranet...
ich glaube, wenn man nicht in jedem büro solche aushänge verteilt und die flurwände damit tapeziert, hat auch der ag nichts gegen die werbung, schließlich darf er die wahl nicht behindern und wahlwerbung gehört auch zur wahl.
mfg
bubie