Hallo,

bei uns im Betrieb wird eine Listenwahl durchgeführt, muß der Arbeitgeber hier Werbeflächen zur Verfügung stellen ? Die Kollegen wissen ja nicht wo sie was aushängen können/dürfen um sich mitzuteilen, wir sind ein recht großer Betreib, daher kann man nicht immer alle erreichen !
Wenn ja, wo steht das, im BetrVG ??? ich hab nix gefunden,
und darf der Arbeitgeber in die Wahl eingreifen, sich z.b.: Infoschreiben der einzelnen Listen abhängen lassen ???

schonmal im vorraus danke und Gruss