Erstellt am 11.02.2010 um 10:51 Uhr von ridgeback
aidadiva,
was würde denn passieren wenn nach der Versendung der Briefwahlunterlagen noch Wahlvorschläge eingehen?
Erstellt am 11.02.2010 um 10:57 Uhr von zuckertüte
du liegst nicht ganz richtig.
letzter tag für die einreichung der wahlvorschläge sind 2 wochen nach erlass des wahlausschreibens.
dann gibt es noch entsprechende nachfristen bei fehlern.
das heist, du noch ca. 3 wochen zeit.
Spätestens 1 woche vor der wahl müssen die listen bekanntgegeben werden.
Erstellt am 11.02.2010 um 10:58 Uhr von rolfo
@aidadiva
Die Vorschlagslisten müssen spätestens 6 Tage vor der Wahl bekanntgemacht werden, nicht erst 6 Tage vor der Wahl eingereicht. Da du von Listen redest gehe ich mal davon aus dass ihr normales Wahlverfahren habt. Überprüfe do nochmal deinen Terminplan, da stimmt doch was nicht.
Könnte ja sein dass eine Liste einen heilbaren Mangel hat, dann bekommst du die Listen erst 2 Tage vorher, kann doch garnicht sein.
Erstellt am 11.02.2010 um 11:39 Uhr von aidadiva
Bei uns findet die Betriebsratswahl auf der Wahlversammlung statt. Wir haben ein vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren. Und die Stimmenauszählung ist am gleichen Tag ca. 2 Stunden später. Wir sind ja nicht viele Mitarbeiter. Sind jetzt zum Glück auf 21 Mitarbeiter gekommen. Und da Wahlvorschläge bis 1 Woche vor der Wahl des Betriebsrats abgegeben werden können, kann ich doch schlecht die Briefwahlunterlagen viel eher verschicken, da ja die Aufstellung der Wahlvorschläge vielleicht nicht vollständig ist. Oder? Liege ich falsch? Andererseits stehen im Wahlausschreiben ja auch verschiedene Fristen. Ist es da nicht unfair, wenn ich alles erst 1 Woche vor der Wahl per Post verschicke?
An ridgeback: Das ist ja mein Problem. Dann haben die Briefwähler eine unvollständige bzw. falsche Liste (wenn ich die Unterlagen z. B. schon 2 Wochen vor der Wahl verschicke)
An Zuckertüte: Wo steht, dass der letzte Tag für die Einreichung der Wahlvorschläge 2 Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens ist? In meinen Unterlagen steht eben das mit 1 Woche vor der Wahl (siehe obiger Absatz).
Ach, am besten, ich übergeb alles dem Wahlvorstandsvorsitzenden. Dann soll der nochmal alles durchschauen. Grrr ... :-)
Erstellt am 11.02.2010 um 13:20 Uhr von rolfo
Die schriftliche Stimmabgabe beim vereinfachten Wahlverfahren muss beim Wahlvorstand nach Aushang der Vorschlagsliste beantragt werden, spätestens 3 Tage vor der Wahlversammlung und kann dann verspätet, also nach dem Wahltermin erfolgen ( § 35, Abs.1, Satz 1 WO i.Verb. . mit § 14a, Abs. 4 BetrVG). Die Stimmauszählung erfolgt dann nach der für die verspätete Briefwahl abgelaufenen Eingangsfrist.
Dies muss bereits im Wahlaushang bekanntgegeben werden.