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Frist (WO) § 7 (2) - zählt der Tag der Einreichung mit?

L
Lilifee
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

in der WO § 7 (2) steht ".....unverzüglich, möglichst binnen einer Frist von zwei Arbeitstagen nach ihrem Eingang...."

Zählt da der Tag der Einreichung mit?

Gruß

3.93202

Community-Antworten (2)

M
monalisa

09.02.2010 um 15:37 Uhr

@lilifee, heisst dass die nächsten 2 Tage gerechnet werden. Beispiel: Heute Dienstag eingegangen, 2 Tage Frist - Mittwoch und Donnerstag - unverzüglich reagieren.

D
DerAlteHeini

09.02.2010 um 22:46 Uhr

lilifee Bei der Fristberechnung zählt der Tag des Ereignisses, hier der Tag der Einreichung, NICHT mit.

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