Bekanntmachung von Wahlvorschlägen - Hat sich vom Gesetz her was geändert?
Hallo Bei dem Vordruck von W.A.F Bekanntmachung mehrerer Vorschlagslisten habe ich festgestellt das nur noch Familienname, Vorname und Art der Beschäftigung zum eintragen ist. Laut Vordruck von IGM (Stand 2009) muss aber zusätzlich noch Geschlecht und Geburtsdatum eingetragen werden. Hat sich vom Gesetz her was geändert? Könnt ihr mir sagen was nun stimmt? Danke
Community-Antworten (4)
09.02.2010 um 11:34 Uhr
Die Vorschlagslisten müssen nach wie vor alles enthalten, der Aushang dann ohne Geschlecht und Geb-Datum. Guck dir mal die Vorlagen bei WAF genau an, Klick oben auf den blauen Button und geh auf Vordrucke/Checklisten Nr 115
09.02.2010 um 11:54 Uhr
Danke rolfo Genau um den Aushang geht es mir! Kannst Du mir mitteilen wo ich das nachlesen kann? Das die Bekanntgabe ohne Angabe von Geschlecht und Geb.Datum zu erfolgen hat. Wäre super! Danke
09.02.2010 um 11:58 Uhr
§ 2 (4) Satz 2 WO §§ 3a, 4 BDSG
09.02.2010 um 12:02 Uhr
Danke ! Petrus und rolfo
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