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Bekanntmachung von Wahlvorschlägen - Hat sich vom Gesetz her was geändert?

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Sanieris
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Bei dem Vordruck von W.A.F Bekanntmachung mehrerer Vorschlagslisten habe ich festgestellt das nur noch Familienname, Vorname und Art der Beschäftigung zum eintragen ist. Laut Vordruck von IGM (Stand 2009) muss aber zusätzlich noch Geschlecht und Geburtsdatum eingetragen werden. Hat sich vom Gesetz her was geändert? Könnt ihr mir sagen was nun stimmt? Danke

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Community-Antworten (4)

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rolfo

09.02.2010 um 11:34 Uhr

Die Vorschlagslisten müssen nach wie vor alles enthalten, der Aushang dann ohne Geschlecht und Geb-Datum. Guck dir mal die Vorlagen bei WAF genau an, Klick oben auf den blauen Button und geh auf Vordrucke/Checklisten Nr 115

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Sanieris

09.02.2010 um 11:54 Uhr

Danke rolfo Genau um den Aushang geht es mir! Kannst Du mir mitteilen wo ich das nachlesen kann? Das die Bekanntgabe ohne Angabe von Geschlecht und Geb.Datum zu erfolgen hat. Wäre super! Danke

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Petrus

09.02.2010 um 11:58 Uhr

§ 2 (4) Satz 2 WO §§ 3a, 4 BDSG

S
Sanieris

09.02.2010 um 12:02 Uhr

Danke ! Petrus und rolfo

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