*Müssen alle Bewerber auf einer Liste unterschrieben haben, wenn die ersten Stützunterschriften kommen - oder reicht die feste Zusage ggf. per Mail auf die Liste gesetzt zu werden und die persönliche Unterschrift später , auf der gestützten Liste nachzuholen.*
DKK § 6 WO BetrVG,
Der Bewerber muss mit der Aufnahme in die Vorschlagsliste, also mit seiner Kandidatur, einverstanden sein. Deshalb ist seine schriftliche und eigenhändig unterschriebene Zustimmung beizufügen. Eine Unterschrift in der Form einer bloßen Paraphe ist unzureichend und kann zur Anfechtung der BR-Wahl führen (LAG Düsseldorf 20. 5. 05 – 10 TaBV 94/04). Die Zustimmung kann – was in der Praxis oft geschieht – durch entsprechende Unterschrift auf der Vorschlagsliste gegeben werden. Einer gesonderten Erklärung bedarf es nicht (vgl. BAG 12. 6. 60, AP Nr. 11 zu § 18 BetrVG). Die Zustimmung kann aber auch unabhängig von der Vorschlagsliste geschehen; sie muss jedoch zeitgleich mit der Einreichung der Vorschlagsliste dem WV zugehen. Es ist ausreichend, dass der Bewerber seine schriftliche Zustimmungserklärung unmittelbar beim WV einreicht (Fitting, Rn. 10). Fehlt die Zustimmung und wird sie nicht innerhalb der Frist des § 8 Abs. 2 WO nachgereicht, ist der Vorschlag auch dann ungültig, wenn die mündliche Zustimmung schon vorlag und die schriftliche Zustimmung außerhalb der Frist nachgeholt wird (BAG 1. 6. 66, AP Nr. 15 zu § 18 BetrVG)
*Ob die Liste Gültigkeit hat, stellt der WV fest. Aus meiner Sicht, nach Deinen Schilderungen, nicht!*
Wie Du in der Antwort oben siehst, muss ich genauern :aus meiner Sicht nicht.
Der Kandidat hat Zeit, bis zur Einreichung der Liste und während der Nachbesserungsfrist seine Zustimmung abzugeben, erfolgt es bis dahin nicht, ist die Liste ungültig.
*Letzte Frage: Eine mit Namen befüllte Liste ist ausgedruckt. Ein paar Kandidaten werden, natürlich VOR der ersten Stützunterschrift, handschriftlich hinzu gefügt. Ist die Liste noch gültig ?*
Ob ausgedruckt oder nicht ist, aus meiner Sicht, unerheblich, solange noch keine Stützunterschriften drauf sind, können Kandidaten hinzugefügt werden. Der WV kann auch keine Vorschrift erlassen, wie ein Wahlvorschlag auszusehen hat.
*Obiger Wahlvorstand hat schon eine andere Liste wg. Mängel zurückgewiesen....*
na ja, wenn er wirkliche Mängel gefunden hat, ist das ja ok. Wobei, bei Deinen Schilderungen tauchen da bei mir leise Zweifel auf!