Hallo,
folgender Sachverhalt:
Vorschlagsliste und Stützunterschriften sind beim WV eingereicht und für gültig befunden worden. Da es nur eine Liste gibt, findet Persönlichkeitswahl statt.
Nun möchte ein Kandiat seine Bewerbung zurückziehen.
Frage:
a) geht das und wo finde ich ein Urteil, bzw Kommentar
b) bleiben die Stützunterschriften gültig.

Vielen Dank
Werner