Erstellt am 31.01.2010 um 17:32 Uhr von MonaLisa
@Maultäschle, :-))
die Kandidatur kann nicht mehr zurückgezogen werden! Die Liste ist beim Wahlvorstand abgegeben worden (auch wenn die Abgabefrist noch nicht erreicht ist!) und somit für den Bewerber nicht mehr greifbar.
Er hat erst nach der Wahl - sofern er gewählt wird - die Möglichkeit, genau diese nicht anzunehmen.
Dass sich mit den Stützunterschriften nix ändert ist dann wohl auch klar?
Erstellt am 31.01.2010 um 17:32 Uhr von Kölner
Erstellt am 31.01.2010 um 17:44 Uhr von ridgeback
Erstellt am 31.01.2010 um 17:46 Uhr von Kölner
Erstellt am 31.01.2010 um 17:48 Uhr von monalisa
@schwäbisches Raviolitäschle!
du siehst, ich hab mich erfolgreich geweigert diese Tabletten zu nehmen!
Erstellt am 31.01.2010 um 17:49 Uhr von ridgeback
...wer hat denn jetzt von wem abgeschrieben?
Erstellt am 31.01.2010 um 18:09 Uhr von erwin
Mit der Rücknahme der Bewerbung endet auch der besondere Kündigungsschutz.
Ist aber ein Kandidat auf mehreren Wahlvorschlägen benannt worden, muss er sich für einen der Vorschläge (Liste) entscheiden und seine Kandidatur auf den übrigen Wahlvorschlägen (Listen) zurückziehen (vgl. § 6 Abs. 7 WO). Im Übrigen kann nach erfolgter Wahl ein Gewählter die Annahme des Amtes als BR-Mitglied ablehnen (§ 17 WO).
Erstellt am 31.01.2010 um 18:29 Uhr von DonJohnson
@erwin
Sorry, ich kenne mich mit der Wahl echt nciht wirklich aus, aber ich dachte immer, wenn man einmal auf der Liste ist (also kandidiert), kann man sich nciht einfach so runter nehmen lassen...
Eine Rücknahme der Bewerbung sollte also IMHO nciht möglich sein... Aber wie gesagt, kenn mich da echt (noch) nicht aus...
Erstellt am 31.01.2010 um 18:31 Uhr von Maultäschle
Herzlichsten Dank,
Zitat von erwin
"Mit der Rücknahme der Bewerbung endet auch der besondere Kündigungsschutz"
Oops , das ist irritierend, wenn er nicht zurückziehen kann erlischt auch der Kündigungsschutz nicht.
Ansonsten habe dies auch so recherchiert, konnte es aber nicht so richtig glauben das eine Kandidatur nicht mehr zurückgezogen werden kann. Wenn ich allerdings all meine rudimentäres jurisistisches Wissen zusammenklaube (die Schwaben sind jetzt im Vorteil) ist es schlüssig.
Kein Paragraph vorhanden = nicht gestattet.
Grund für den Rückzug ist der Fakt das bei einer Persönlichkeiteswahl plätzlich recht deutlich wird wer wieviele Stimmen bekommt. Bei einer Listenwahl entfällt diese (peinliche) Situation. Der Kollege hat einfach nicht mit einer Persönlichkeitswahl gerechnet.
Dank euch recht herzlich
Vielleicht kann ich mich ja mal revanchieren.
Erstellt am 31.01.2010 um 18:40 Uhr von Troisdorfer
Wieso wusste dieser Kandidat micht welche art von Wahl statt finden wird,
seht doch im Wahlausschreiben,oder etwa nicht,lesen und fragen kann er schon?
Erstellt am 31.01.2010 um 18:41 Uhr von DonJohnson
@Maultäschle
Also ich sehe das eher so, dass der Gesetzgeber das nciht vorsieht, da andauernd die Listen neu gemacht werden müßten - mit Stützungsunterschriften etc.
Weiterhin kann ja jedes dann "gewählte" Mitglied einer Liste noch immer die Wahl eben nciht annehmen...
Erstellt am 31.01.2010 um 19:10 Uhr von Maultäschle
Zur Klärung Listenwahl versus Persönlichkeitswahl
Der WV macht das Wahlausschreiben. Dann können innerhalb der Frist Listen eingereicht werden.
Bei mehreren Listen erfolgt Listenwahl, bei nur einer Liste Persönlichkeitswahl.
Das kann und darf der Wahlvorstand nicht bestimmen. Bei guter Planung kann er die Termine so legen dass es kaum möglich sein wird noch weitere Listen zu platzieren. Das aber ist schon hart an der Grenze zur Einflussnahme
Das sollte sich jede Liste auch vorher genau überlegen wie die Reihenfolge innerhalb der Liste. Man kann nicht von einer Persönlichkeitswahl ausgehen. Da können selbst die Gwerkschaften mit sehr geringen Aufwand noch schnell eine Liste platzieren.
Erstellt am 31.01.2010 um 19:26 Uhr von rainerw
Und da auch ich das selbige noch mal bestätige, schlage ich vor das wir einstimmig beschliessen erwin noch mal zur Schulung zu schicken.
Erstellt am 31.01.2010 um 19:42 Uhr von nicoline
rainerw
*schlage ich vor das wir einstimmig beschliessen erwin noch mal zur Schulung zu schicken.*
einstimmig zugestimmt!!!!!!!!
Erstellt am 31.01.2010 um 19:45 Uhr von Immie
Ich kann nicht finden warum ihr erwin schulen wollt?!?
Erstellt am 31.01.2010 um 19:50 Uhr von rainerw
Immie
ach menno, verdirb und doch nicht den Spass
eeeeeeeerwiiiiiiien!!!!!!!!!
Erstellt am 31.01.2010 um 19:57 Uhr von rainerw
.....aber zur Aufklärung. Das bezog sich einfach auf den Satz, "Mit der Rücknahme der Bewerbung endet auch der besondere Kündigungsschutz".
Erstellt am 31.01.2010 um 19:59 Uhr von nicoline
Immie,
Vorschlagsliste und Stützunterschriften sind beim WV eingereicht und für ***gültig befunden*** worden.
Frage:
Da es nur eine Liste gibt, findet ***Persönlichkeitswahl*** statt. Nun möchte ein Kandiat ***seine Bewerbung zurückziehen***. Frage: a) ***geht das***
Weil das, nach meiner unmaßgeblichen Meinung, nicht die richtige Antwort auf die Frage war:
Ist aber ein Kandidat auf mehreren Wahlvorschlägen benannt worden, muss er sich für einen der Vorschläge (Liste) entscheiden und seine Kandidatur auf den übrigen Wahlvorschlägen (Listen) zurückziehen (vgl. § 6 Abs. 7 WO).
Im Übrigen kann nach erfolgter Wahl ein Gewählter die Annahme des Amtes als BR-Mitglied ablehnen (§ 17 WO)
Aber Du wirst mich sicher gleich aufklären, dass sie doch richtig war. ;-)
Erstellt am 31.01.2010 um 20:10 Uhr von DonJohnson
@all
Hmmm, ich raffe es nciht - kann ich etwa doch meine Kandidatur vor der Wahl zurück ziehen?
Wie gut das ich bald Seminar diesbezüglich habe ;-)
Erstellt am 31.01.2010 um 20:13 Uhr von rainerw
Doni
du alter Stoffel, das kannst Du natürlich nicht.
Erstellt am 31.01.2010 um 20:16 Uhr von DonJohnson
grauerpanter
Hey, aber dann solltet ihr schreiben, dass erwin aufgrund dieser falschen Antwort ein Semi besuchen müßte. Das ist doch erstmal das entscheidende, oder?
Bitte drückt euch etwas passender aus - ansonsten gibt es echt Verwirrungen...
Erstellt am 31.01.2010 um 20:24 Uhr von nicoline
DJ
es gibt hier doch nur eine Liste, wenn diese eingereicht und schon für gültig befunden ist, erübrigt sich die Anwort von erwin. Dann muss kein Kandidat mehr darauf hingewisen werden, dass er nur auf einer Liste kandidieren darf.
Wenn die Liste eingereicht ist, kann man nicht mehr davon runter, es bleibt nur die Möglichkeit, die Wahl dann nicht anzunehmen!
ich weiß, Du magst den Fitting lieber, trotzdem hier ein Auszug aus dem DKK zu § 14
Eine einmal erfolgte Kandidatur kann nicht zurückgezogen werden.
Die Streichung eines Wahlbewerbers von dem Wahlvorschlag ist nicht möglich, wenn er nach Einreichung des Wahlvorschlags gegenüber dem WV erklärt, dass er seine Bewerbung zurückziehen will. Eine Zurückziehung der Bewerbung ist nicht möglich, da dies eine materielle Änderung des Wahlvorschlags bedeuten würde, die nur mit Zustimmung aller Unterzeichner erfolgen kann (vgl. BAG 15. 12. 72, AP Nr. 1 zu § 14 BetrVG 1972; Fitting, Rn. 56 m. w. N.; a. A. GK-Kreutz, Rn. 104; HSWG, Rn. 56; Richardi-Thüsing, Rn. 61). Der die Zurückziehung seiner Kandidatur betreibende AN kann jedoch im Falle seiner Wahl die Annahme des BR-Amtes nach § 17 Abs. 1 Satz 2 WO ablehnen (§ 6 Abs. 6 WO).
Erstellt am 31.01.2010 um 20:29 Uhr von DonJohnson
nicoline
Logisch - alles klar - so schrieb ich auch...
(Jepp, ich mag den Fitting lieber ;-) wie gut du mich kennst ;-))) )
Aber die erste Falschaussage wqar das mit dem herunter nehmen...
Hmmm, kann es nciht beweisen - aber da stand es mal.... :-(((((
Erstellt am 31.01.2010 um 20:33 Uhr von nicoline
DJ
*Aber die erste Falschaussage wqar das mit dem herunter nehmen...*
Häääääääääääää???????
Erstellt am 31.01.2010 um 20:36 Uhr von erwin
es stellt sich immer die Frage, wann will ein Wahlbewerber nicht mehr???
Die Aussage stammt auch nicht von mir, sondern nur kopiert von
http://blog.burgmer.com/?p=11
http://www.djv.de/fileadmin/DJV/betriebsrat/BR-Info/BR_INFO_0106.pdf
Hier die Langfassung:
Kündigungsschutz der Wahlbewerber und Sonderfall - Rücknahme der Kandidatur
Manchmal kommt es vor, dass ein Wahlbewerber seine Kandidatur zurückzieht. In einem solchen Fall gilt: Mit der Rücknahme der Bewerbung endet auch der besondere Kündigungsschutz. Für sechs Monate gilt der eingeschränkte Schutz vor Kündigungen. Eine nach der Rücknahme ausgesprochene außerordentliche Kündigung bedarf keiner Zustimmung des Betriebsrats. Insoweit hat nur die normale Anhörung nach § 102 BetrVG zu erfolgen.
Erstellt am 31.01.2010 um 20:41 Uhr von rainerw
Nichts für ungut erwin wenn ich ein wenig gefrotzelt habe. Aber schmeiß den Link in den Papierkorb.
Erstellt am 31.01.2010 um 21:10 Uhr von erwin
Hallo rainerw,
erstens bin ich nicht böse, denn wer austeilt muss auch einstecken können. Und ich kann beides gut.
Weiter, es gibt nichts unmögliches. Also auch hier:
Zurückziehen der Kandidatur
Ist ein Wahlbewerber mit seiner Zustimmung in eine Vorschlagsliste aufgenommen worden, kann er seine Bewerbung nicht mehr zurückziehen. Denn auch dies würde
eine inhaltliche Änderung des Wahlvorschlages bedeuten, die nur von allen Unterstützern gemeinsam vorgenommen werden kann. In diesem Fall muss der Betroffene also abwarten, ob er gewählt wird und dann die Annahme des Amtes ablehnen.
Dr. Thomas Wurm, Bonn, DBB aber man findet den gleichen Text auch anderswo. Nur wenn man nun sagen möchte, ja, der DBB ;-))
Folglich, wenn alle Unterstützer einverstanden sind, kann man zurückziehen. Was auch für mich neu war/ist.
Ich bin mir auch sicher, ginge es um mich, würden hier einige sofort zustimmen ;-))) Macht aber nichts, macht nur dann noch mehr Spaß, ;-))
Erstellt am 31.01.2010 um 21:13 Uhr von delagundula
Ich mische mich nicht ein...Nein...
Ich lege mich entspannt zurück und genieße ein Glas Rotwein vor dem brennenden Kamin...auf dem Beistelltischchen steht der Läppi... und harrt der Dinge die da kommen :-)))
Erstellt am 31.01.2010 um 21:21 Uhr von rainerw
delagunda,
na dann lass uns doch mal prosten, denn auch ich sitze gerade vor meinem Lappi im Wohnzimmer am Esstisch (die Beine hoch auf einem zweiten Stuhl), schaue fern und geniese ein Glas Weißwein. Mal schauen was der Abend noch so bringt.
Erstellt am 31.01.2010 um 21:24 Uhr von delagundula
na denn Rainer...
auf einen schönen Abend ... Prost !
Erstellt am 31.01.2010 um 21:32 Uhr von rainerw
delagundula
Würde es Dir was ausmachen mal ein Kästchen auf zu machen?
Erstellt am 31.01.2010 um 21:34 Uhr von nicoline
delagundula, rainer,
na dann mal prosit und wer weiß, wer weiß.......... ;-))))
erwin,
tut mir ja leid, dass ich mich nochmal einmischen muss....., ääääh besser gesagt will:
unter Beachtung ganz bestimmter Formalien, kann ein Kandidat wohl seine Kandidatur zurücknehmen, aber nicht, nachdem
1. die Vorschlagsliste eingereicht
2. für gültig befunden ist
und darum ging es hier! Insofern hatte Deine Antwort keinen Bezug zu der Frage. In Deiner Antwort ging es um die Streichung eines Kandidaten von einer Liste, wenn er auf zwei Listen kandidiert. Und das hat weder etwas mit Rücktritt von der Liste, noch mit Kündigungsschutz zu tun, sorry.
Erstellt am 31.01.2010 um 21:36 Uhr von delagundula
Soviel wollte ich heute nicht mehr trinken... ;-)))
Erstellt am 31.01.2010 um 21:46 Uhr von rainerw
delagundula,
grööööööhl, ich schmeiss mich gleich weg.
Ich meinte eigentlich ein Kästchen bei Deiner nächsten Antwort.
Wenn Du antwortest und Deine Mail Addy eingibst, ist darunter noch ein Kästchen mit " Diesen Beitrag zur Frage im Forum speichern". Wenn Du da das Häkchen raus nimmst, erscheint wie bei meiner letzen Antwort ein kleines Kästchen bei bei Deiner Antwort.
Ich lach mich immer noch weg.
Erstellt am 31.01.2010 um 21:53 Uhr von delagundula
hihihi...ich denk mal drüber nach,versprochen ;-)))
Erstellt am 31.01.2010 um 21:57 Uhr von rainerw
Aber nicht bei dem letzen Glasl Wein *fg*
Erstellt am 31.01.2010 um 22:03 Uhr von DonJohnson
rainerw
Willste einladen, wa? ;-))))
@all
Und ich könnte wetten dass erwin noch ne antwort da hatte - genau darauf bezog ich mich nämlich....
tse tse tse
Erstellt am 31.01.2010 um 22:06 Uhr von delagundula
Ich gehe davon aus, das es noch mehrere werden,wenn auch nicht heute :-)
prosit Rainer ... ;-)
Erstellt am 31.01.2010 um 22:11 Uhr von rainerw
DJ
hab ich doch schon längst zu unserem forumtreffen.
Erstellt am 31.01.2010 um 22:23 Uhr von delagundula
Herzlichen Dank dafür... habe dieTerminierung vorgenommen, ohne Gewähr ...
Erstellt am 31.01.2010 um 22:25 Uhr von DonJohnson
rainerw
Na eigentlich hätte ich es wissen sollen ;-)
Erstellt am 31.01.2010 um 22:33 Uhr von nicoline
DJ
*Und ich könnte wetten dass erwin noch ne antwort da hatte - genau darauf bezog ich mich nämlich....*
Verwirrer der Entwirrung oder Entwirrer der Verwirrung???? ;-)))
Erstellt am 31.01.2010 um 22:38 Uhr von rainerw
nicoline
Du nippst doch nicht etwa auch an dem Wein?
Erstellt am 31.01.2010 um 22:41 Uhr von delagundula
Rainer ... ahhhhh ... du Held , jetzt ist mir vor Lachen doch glatt das Glas umgefallen :-)))
Erstellt am 31.01.2010 um 22:41 Uhr von rainerw
delagundula
Wenn Du es Dir mit dem Forumtreffen überlegen solltest, dann aber bitte rechtzeitig unter der freenet Addy anmelden. Muß ja auch sehen wie ich das Platzmäßig hin bekomme.
Erstellt am 31.01.2010 um 22:43 Uhr von nicoline
rainer,
nööööööö, wahrscheinlich eher DJ ! ;-))
http://www.arbeitsrecht.de/forum/arbeitsrecht/201359-ich-habe-heute-bestimmt.html
PS: ihr hattet ja grad 'n flash mob ,-))))
Erstellt am 31.01.2010 um 22:46 Uhr von rainerw
delagundula
hier ein neues Y. prost YY
Erstellt am 31.01.2010 um 22:48 Uhr von rainerw
nicoline
Einen was hatten wir?
Ich glaub das sollte mein letzes Glas sein.
Erstellt am 31.01.2010 um 22:55 Uhr von delagundula
Ja , mach ich.... Viel Platz werde ich nicht brauchen..
@nicoline
den hatten wir ..pruuuust :-)))
Erstellt am 31.01.2010 um 23:00 Uhr von rainerw
Und wer erklärt mir nu das mit dem Dingsda, oder muß ich morgen erst den englichen Pass beantragen
Erstellt am 31.01.2010 um 23:07 Uhr von delagundula
Rainer guckst du hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Flashmob
Erstellt am 31.01.2010 um 23:15 Uhr von rainerw
Danke. Und Das in meinem alter.