Guten Tag,

Nach landesverordnung müssen sich alle bei uns im pflegeheim testen lassen, 2 x wöchentlich.
Unser AG (im pflegeheim) möchte vor jeder Testung eine Einverständniserklärung unterschrieben haben, dass der ArbN mit der Testung einverstanden ist und seine Daten an das Gesundheitsamt weitergeleitet werden können.

Müssen die ArbN diese Einverständniserklärung unterschreiben?
Manche ArbN sind mit der Testung nicht einverstanden (Gründe sind vielfältig und irrelevant, individuelle Entscheidungen), lassen es aber über sich ergehen, weil sie es müssen, also eigentlich gezwungen sind.
Das ganze macht doch eine Einverständniserklärung obsolet, oder nicht? Weil der ArbN nicht einverstanden ist! Es aber gezwungenermaßen machen muss, sonst darf er dort nicht arbeiten.

Wie verhält es sich damit?

Oder könnte ein ArbN auch eine eigene schriftliche Erklärung abgeben, dass er nicht damit einverstanden ist, es aber über sich ergehen lässt, weil er sich genötigt fühlt?? Es ist defakto keine freiwillige Erklärung.

Vielen Dank im voraus

Mascha