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Wahlhelfer - besonderer Kündigungsschutz?

A
audiasechs
Nov 2016 bearbeitet

In unserem Betrieb wurde ein Mitarbeiter vom Wahlvortstand zum "Wahlhelfer" für den Zeitraum der BR-Wahl benannt. Genießt dieser Mitarbeiter jetzt einen besonderen Kündigungsschutz?

Er ist kein Wahlvorstand und auch kein Bewerber.

5.03401

Community-Antworten (1)

K
Kriegsrat

27.01.2010 um 18:52 Uhr

nein, "wahlhelfer" haben keinen besonderen kündigungsschutz

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