In unserem Betrieb wurde ein Mitarbeiter vom Wahlvortstand zum "Wahlhelfer" für den Zeitraum der BR-Wahl benannt. Genießt dieser Mitarbeiter jetzt einen besonderen Kündigungsschutz? Er ist kein Wahlvorstand und auch kein Bewerber.
Erstellt am 27.01.2010 um 17:52 Uhr von kriegsrat nein, "wahlhelfer" haben keinen besonderen kündigungsschutz