Wahlhelfer - besonderer Kündigungsschutz?
In unserem Betrieb wurde ein Mitarbeiter vom Wahlvortstand zum "Wahlhelfer" für den Zeitraum der BR-Wahl benannt. Genießt dieser Mitarbeiter jetzt einen besonderen Kündigungsschutz?
Er ist kein Wahlvorstand und auch kein Bewerber.
Community-Antworten (1)
27.01.2010 um 18:52 Uhr
nein, "wahlhelfer" haben keinen besonderen kündigungsschutz
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