Dann möchte ich auch mal eine Frage stellen,an die ganz grossen hier:

Betrifft §4 BtrVG

Wir haben eine bekannte Lizenz gekauft,und vertreiben nun deren Artikel.
Wir als Firma sind eine Familien AG,die Lizenz ist eine GmbH mit eigenen GF.

Die Mitarbeiter haben Verträge bei der GmbH,sind aber bei uns im Hause ansässig.
Diese Lizenz hat keine eigene Buchhaltung,läuft alles über unsere AG.
Kündigungen bzw.Einstellungen laufen über unseren PL.

Frage:

ist dies ein selbstständiger Betriebsteil,oder gehört dieser BR-mäßig gesehen mit zu uns,so das die MA bei uns wählen dürfen??