Erstellt am 22.01.2010 um 11:38 Uhr von cheetah
Es handelt sich erstmal um zwei Unternehmen und damit auch um zwei Betriebe.
Der Arbeitgeber kann aber beide Betriebe zum Gemeinschaftsbetrieb erklären und dann gibt es nur einen Betriebsrat.
Erstellt am 22.01.2010 um 12:06 Uhr von docpille
@Cheetah
wie sicher ist diese Antwort??
Erstellt am 22.01.2010 um 13:06 Uhr von cheetah
Recht hoch.
Viele Einzelheiten gibt es aus § 1 Abs. 2 BetrVG.
Im BetrVG wird immer von Betrieb gesprochen, aber eben auch von einem Unternehmen mit mehreren Betrieben (GBR) oder halt von einem gemeinsamen Betrieb mehrer Unternehmen.
Erstellt am 22.01.2010 um 13:40 Uhr von DocPille
@Cheetah
Wirklich hilft uns das auch nicht weiter,wir brauchen Fakten.
Ich nehme hier mal den Publikumsjoker................
Erstellt am 22.01.2010 um 14:03 Uhr von pirat
@DocPille,
http://www.dgb.de/themen/mitbestimmung/betriebsverfassung/recht/aib_teil1.pdf
hier spielt die Musik...
http://www.verdi-bub.de/urteile/archivalt/betriebsteile_als_selbststaendige_betriebe_mit_eigenem_betriebsrat/
Erstellt am 22.01.2010 um 14:05 Uhr von klinik
Ich frage: was heisst lizenz gekauft? auf welcher grundlage werden die kollegen der gmbh bei euch eingesetzt? Werkvertrag? Gestellungsvertrag? Leiharbeit? was steht in den Arbeitsverträgen als Arbeitsort? nicht nach fakten fragen erst mal fakten bringen....den publikumsjoker hast du umsonst
ihr seit zwei eigenständige betriebe? wann ist die lizenz gekauft worden und was hat sich dadurch organisatorisdch geändert bei euch? wer hat weisungsbefugnis auf eure tägliche arbeit?-Ich stell mal in den raum: betriebsübergang auf einen erwerber, durch lizenzkauf? wird spannend werden
Erstellt am 22.01.2010 um 14:05 Uhr von Kölner
@DocPille
Warum nicht § 3 Abs. 2 BetrVG anwenden?
Wie viele AN sind dort? Und hatten diese einen BR?
Erstellt am 23.01.2010 um 20:25 Uhr von DocPille
Hi Kollegen,
ich werde ab Montag früh wieder zu der Frage Stellung nehmen,aber ich sehe das kann interresant werden.
Auch unser RA ist sich ueberhaupt nicht sicher.
Erstellt am 25.01.2010 um 08:36 Uhr von DocPille
Guten Morgen,
kölner,an §3 Abs.2 haben wir auch schon gedacht,werden wir wohl auch anwenden.
Es sind ca.30MA und diese hatten bisher keinen BR.
Angesiedelt in unserem Gebäude.
Es sind zu 80% Mitarbeiter die von uns rüber gewechselt haben.
Die Betriebszugehörigkeit,Ansprüche auf Betriebsrente usw. wurden mit übernommen.
Organisatorisch geändert: Alles finanzielle läuft über uns.
Einstellungen und Kündigungen laufen über uns.
Wir die AG sind Lizenznehmer eines bekannten Namen.Wir produzieren unter diesem Namen ein Produkt(Nutzungsrecht einer eingetragenen Marke).
Die MA haben ganz normale unbefristete Arbeitsverträge.