Erstellt am 03.12.2020 um 22:26 Uhr von Trollpfeffer
Das kommt auf die Formulierung an: mit welchem genauen Wortlaut habt Ihr wobei zugestimmt?
Erstellt am 04.12.2020 um 03:04 Uhr von BRHamburg
Wenn ihr dem zustimmt, kann er das auch so machen. Ich persönlich würde zumindest genau wissen wollen was den Minderleistungen sind. Was passiert mit Gehaltserhöhungen die schon gezahlt wurden?
Erstellt am 04.12.2020 um 09:19 Uhr von Kratzbürste
Was ist denn Gut- oder Minderleistung? Wer beurteilt das mit welchen Mitteln? Erinnert sei an § 94 BetrVG.
Mehraufwand für den BR? Daran sollte es nicht scheitern. Ihr sollt die Interessen der AN vertreten - und das dauert so lange wie es dauert.
Erstellt am 04.12.2020 um 09:36 Uhr von celestro
der AG erbittet die Zustimmung zu einer Maßnahme. Er ist aber nicht verpflichtet, diese dann auch durchzuführen. Das hat auch mit "wenn ihr dem so zustimmt" nichts zu tun.
Ich würde die Sache aber mal mit einem Rechtsanwalt besprechen. Denn wenn die Maßnahme erst nach 1 Jahr umgesetzt wird, ist die Zustimmung des BRs quasi "abgelaufen" und er müsste sich eine neue holen.