Hallo, wir haben aktuell die Situation dass unser Arbeitgeber die Gehalts änderungen im voraus für 1 Jahr plant und dafür vorab zu den Einzelmaßnahmen die BR Zustimmung möchte. Er behält sich jedoch vor bei Änderungen oder späterer nicht Genehmigung z.b. da der Mitarbeiter eine Schlechtleistung bringt die zugestimmten Änderungen zu widerrufen. Nun meine Frage, kann der Arbeitgeber so verfahren? Nicht nur dass wir als Betriebsrat hier einen Mehraufwand sehen, der Prozess scheint für uns auch undurchsichtiger und nicht mehr so leicht nachvollziehbar. Kann eine bereits zugestimmte Maßnahme auf diese Weise rückabgewickelt werden? Vielen Dank schonmal für Hilfe!