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Mitbestimmungsvorgang wird zugestimmt soll im Nachgang abgelehnt werden

B
BRMLUS
Dez 2020 bearbeitet

Hallo, wir haben aktuell die Situation dass unser Arbeitgeber die Gehalts änderungen im voraus für 1 Jahr plant und dafür vorab zu den Einzelmaßnahmen die BR Zustimmung möchte. Er behält sich jedoch vor bei Änderungen oder späterer nicht Genehmigung z.b. da der Mitarbeiter eine Schlechtleistung bringt die zugestimmten Änderungen zu widerrufen. Nun meine Frage, kann der Arbeitgeber so verfahren? Nicht nur dass wir als Betriebsrat hier einen Mehraufwand sehen, der Prozess scheint für uns auch undurchsichtiger und nicht mehr so leicht nachvollziehbar. Kann eine bereits zugestimmte Maßnahme auf diese Weise rückabgewickelt werden? Vielen Dank schonmal für Hilfe!

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Community-Antworten (4)

T
Trollpfeffer

03.12.2020 um 23:26 Uhr

Das kommt auf die Formulierung an: mit welchem genauen Wortlaut habt Ihr wobei zugestimmt?

B
BRHamburg

04.12.2020 um 04:04 Uhr

Wenn ihr dem zustimmt, kann er das auch so machen. Ich persönlich würde zumindest genau wissen wollen was den Minderleistungen sind. Was passiert mit Gehaltserhöhungen die schon gezahlt wurden?

K
kratzbürste

04.12.2020 um 10:19 Uhr

Was ist denn Gut- oder Minderleistung? Wer beurteilt das mit welchen Mitteln? Erinnert sei an § 94 BetrVG. Mehraufwand für den BR? Daran sollte es nicht scheitern. Ihr sollt die Interessen der AN vertreten - und das dauert so lange wie es dauert.

C
celestro

04.12.2020 um 10:36 Uhr

der AG erbittet die Zustimmung zu einer Maßnahme. Er ist aber nicht verpflichtet, diese dann auch durchzuführen. Das hat auch mit "wenn ihr dem so zustimmt" nichts zu tun.

Ich würde die Sache aber mal mit einem Rechtsanwalt besprechen. Denn wenn die Maßnahme erst nach 1 Jahr umgesetzt wird, ist die Zustimmung des BRs quasi "abgelaufen" und er müsste sich eine neue holen.

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