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Bewerber hat vor Listenangabe mündlich einem Aufhebungsvertrag zugestimmt.

LS
Lost soul
Apr 2018 bearbeitet

Ist die Liste ungültig? Derjenige hat wie gesagt den Vertrag vor Listeneinreichung,noch nicht unterschrieben.

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Community-Antworten (8)

P
Pjöööng

16.02.2018 um 14:54 Uhr

Ja! Aus diesem Grunde ist sie sicher nicht ungültig!

N
nicoline

16.02.2018 um 15:07 Uhr

Hmmmmm, Frage:Ist die Liste ungültig? Antwort:Ja! Aus diesem Grunde ist sie sicher nicht ungültig! ?????

LS
Lost soul

16.02.2018 um 15:39 Uhr

Die Antwort ist mir nicht klar ?

Ist die Liste nun ungültig? Bitte mit Entsprechender Begründung

P
Pjöööng

16.02.2018 um 15:57 Uhr

Change /Ja/Nein/ -all

Die Liste ist nicht ungültig! Der Bewerber hatte zum Zeitpunkt der Bewerbung das passive Wahlrecht.

C
celestro

16.02.2018 um 20:29 Uhr

"Die Liste ist nicht ungültig! Der Bewerber hatte zum Zeitpunkt der Bewerbung das passive Wahlrecht."

Die Liste wurde noch nicht eingereicht. Wenn der WV die Liste erst später zu Gesicht bekommt, wird selbiger die Liste ggf. unter den neuen Gesichtspunkten prüfen. Demnach wäre dann jemand OHNE passives Wahlrecht auf der Liste.

Würde das nicht die Ungültigkeit der Liste zur Folge haben ?

K
krambambuli

17.02.2018 um 09:22 Uhr

Was ist schon ein mündlicher Aufhebungsvertrag! Wer weiss, was er da zugesagt hat. Vielleicht unterschreibt er die schriftliche Version ja auch gar nicht.

B
BrauseBär

17.02.2018 um 14:40 Uhr

@celestro "Demnach wäre dann jemand OHNE passives Wahlrecht auf der Liste." Und? Da können auch Hundert draufstehen, ohne eine Wählerliste ungültig zu machen (Leiharbeiter u. sonstige).

C
celestro

17.02.2018 um 15:04 Uhr

"ohne eine Wählerliste ungültig zu machen (Leiharbeiter u. sonstige)."

Wer redet hier von "Wählerliste" ?

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