Unterlagen/Beschluß verschwunden
Hallo,
ich habe den Vorsitz im Wahlvorstand, der aus 3 Mitglieder und einem Ersatzmitglied besteht.
Wir haben das Wahlausschreiben zu früh ausgehängt, wo drauf stand wann die Wahl ist, Quoten etc. Die BRV hat den Zettel wieder entfernt, da es zu früh war den Aushang zu machen.
Das hab ich grad noch so hinnehmen können, aber da ich recht gutmütig bin, hab ich nicht schlimm reagiert und ihr gesagt, das sie zukünftlich solche Alleingänge zu unterlassen hat, da sie nur ein Ersatzmitglied des WV sei.
In der letzten Sitzung wollten wir dann erneut das Schreiben aufsetzen, da unsere Wahlen schon im März sind. Die 2 anderen Mitglieder des WV haben gesagt das sie die Wahl erst 3 Wochen später wünschen, worauf ich dann aufmerksam machte das wir schon einen anderen Termin vereinbart hatten und dieses Protokoll vorliegt.
Welches Protokoll denn, sagte einer der Mitglieder?
Das Protokoll ist auf alle Fälle verschwunden. Ich vermute das meine 2 WV Mitglieder von der BRV instruiert wurden, denn die Unterlagen liegen im BR-Büro uneingeschlossen.
Mein Groll ist ins unermeßliche gestiegen. Das Wahlausschreiben welches mit 3 Unterschriften unterzeichnet war, ist ja auch nicht mehr da, da unsere BRV es vom schwarzen Brett abriss und danach scheinbar gleich in den Mülleimer warf.
Ich hab mich an den Rechtspfleger bei Gericht gewand, der mir sagte, das ich Klage einreichen solle, gegen den BR, da der BR sich auch unter anderen weigert, noch weitere Ersatzmitglieder für den WV aufzustellen und weil ich die Vermutung habe das die Wahl manipuliert wird.
Das Einzigste was ich habe, ist ein Teil der Belegschaft, die bezeugen können, das dieses Wahlausschreiben mit den zuerst ausgemachten Wahltermin hing.
Was ich mir jetzt vorwerfe ist die Tatsache, das ich in der letzten Sitzung (18.01.) vom WV so überfahren wurde, meine Blutwerte in den Himmel schoßen und ich geistesabwesend einen Beschluß mit dem neuen Wahltermin mit absegnete.
Was meint ihr..............................soll ich es so hinnehmen und ruhig bleiben? Ich kann seit dem nicht mehr schlafen und mein Gesundheitszustand läßt auch zu wünschen übrig.
Ich mach das zum ersten Mal und bin nicht ganz so erfahren was die Wahl anbelangt. Ein Seminar zur Wahl habe ich besucht vor ca 4 Monaten.
Community-Antworten (7)
21.01.2010 um 15:30 Uhr
Hallo, für was kämpfst Du??? Die Wahl wird stattfinden so oder so ..... bleib ruhig.
21.01.2010 um 15:38 Uhr
BullyK
erkläre doch einfach einmal dem BRV, die Aussage des Rechtspfleger des ArbG, also, dass er angezählt ist und im Falle einer Klage ihm eine Haftstrafe von bis zu 1 Jahr drohen könnte. Auch dass er doch bitte weitere Ersatzmitglieder für den WV bestimmen solle. Das dürfte den BRV ewtas zum Nachdenken und dann auch anderen Handeln bringen. WV-Unterlagen in einem eigenen verschlossenen Schrank aufbewahren und Schlüssel bei Vorsitzenden des WO.
21.01.2010 um 15:54 Uhr
@Holzkäfer
wieso kämpfen. Ich möchte nicht kämpfen, aber respektiert werden. Versetz dich in meine Lage, vielleicht verstehst du dann was ich meine.
@Erwin Der BRV mag ich nichts mehr sagen müssen, das hat mir gelangt. Einen abschließbaren Schrank bekomme ich, darüber mußten wir letzte Sitzung einen Beschluß fassen. Meine beiden Freunde im WV sind sehr BRV-ergeben, ich glaube nicht das ich mit einer bloßen Drohung, was der Rechtspfleger sagte, punkten kann. Ich denke das ich Klagen werde, anstatt einfach nur zu drohen.
Denn die unterlagen sind geklaut worde, das ist Fakt. Beweisbar durch die Mitarbeiter die den Aushang gesehen haben, hab ich vielleicht gute Chancen.
21.01.2010 um 16:05 Uhr
@BullyK
Ist das eure erste Wahl??
21.01.2010 um 17:13 Uhr
@ Doc
Nein ist es nicht.
Für mich aber schon, da ich noch nie im WV war. Die letzte Wahl wurde von einer Mitarbeiterin angefochten, da einige Dinge nicht beachtet wurden, das würde ich gerne jetzt alles richtig machen.
22.01.2010 um 10:56 Uhr
@BullyK,
Frage? wie kann man ein Wahlausschreiben "zu früh" aushängen. Wenn der WV das Wahlausschreiben beschließt muss es am gleichen Tag ausgehängt werden. Die gesetzliche Vorschrift besagt lediglich "spätestens 6 Wochen" vor der Wahl! Eine Begrenzung nach vorne gibt es nicht.
Die eigenmächtige Entfernung eines korrekt nach Beschluss des WV ausgehängten Wahlauschreibens fällt meiner Meinung nach unter das Kapitel Behinderung der BR-Wahl und ist damit eine Straftat nach §119 BetrVG (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr). Dies würde ich der BRV vor allem aber auch meinen WV-Mitgliedern mal zur Kenntnis geben, mit dem Hinweis der bereits erfolgten Betriebsöffentlichkeit des Wahlausschreibens ("was ich habe, ist ein Teil der Belegschaft, die bezeugen können, das dieses Wahlausschreiben mit den zuerst ausgemachten Wahltermin hing")
Der Wahltermin kann nicht nach Lust und Laune bestimmt werden, sondern er muss sich am Ablauf der Amtszeit des bestehenden BR orientieren.
Noch ein Rat von Mao ze Dong: "aus Fehlern lernen!" In Zukunft bewahrt der WV-Vors. die Wahlunterlagen in einem verschlossenen nur ihm zugänglichen Schrank auf.
Gruß aus Nürnberg
Noli
22.01.2010 um 16:24 Uhr
@Noli,
zu früh deswegen, da erst das Schreiben hängen muß, wer im WV ist, wer den Vorsitz hat und wer Ersatzmitglied ist. Dieses Schreiben geriet ganz in die Vergessenheit.
Dann kam die BRV und rieß das Schreiben ab und instruierte meine 2 WVM den Termin 3 Wochen nach hinten zu schieben. Wohlgemerkt ohn mich.
Mittlerweile erzählt die BRV im Geschäft rum, das ich zu blöd wäre eine Wahl zu führen u.s.w.
Das ist wirklich nicht mehr schön und ich überleg mir, zu Gericht zu gehen und die Wahl von einem gerichtlichen Wahlhelfer durchführen zu lassen.
Mittlerweile weiß ich auch warum die BRV den Wahltermin anders haben wollte. Sie geht jetzt in Urlaub und hat Angst das der Listenabgabetermin genau in ihren Urlaub rein fällt.
Anstatt mir das zu sagen, läßt sie einfach den Beschluß klauen. Soviel kriminelles Potenzial in einer BRV sollte kund getan werden und nicht ungestraft bleiben.
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