Betriebsratswahlen - dürfen auch Kollegen aus der Tochterfirma mit in den Wahlvorstand?
Darf der Wahlvorstand nur aus meiner Firma sein oder dürfen auch Kollegen aus der Tochterfirma mit in den Wahlvorstand?
Community-Antworten (1)
18.01.2010 um 21:48 Uhr
Ja/Nein es sei Gemeinschaftsbetrieb/ -rat
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