Wir haben zum Jahresanfang einen neuen Außenbetrieb dazugekauft. Inwieweit die Mitarbeiter im Unternehmen bleiben, steht noch nicht fest. Muss ich sie trotzdem mit in die Wählerliste aufnehmen oder kann das je nach Bedarf auch innerhalb der 14-tägigen Korrekturfrist erfolgen? Ich bräuchte schnell eine Antwort, weil morgen schon unsere Wahlausschreibung erfolgen muss.

Vielen Dank.