Wahlausschuss
Hallo zusammen, ich habe 3 Fragen zum Wahlvorstand.
- Darf ich als Wahlvorstand mich selbst trotzdem zur Wahl stellen?
- Darf ein aktuelles BR-Mitglied im Wahlausschuss mitarbeiten?
- Darf jemand der nicht im Wahlausschuss ist, an der BR Wahl Stimmen auszählen oder einfach nur im Wahlraum zur Aufsicht sitzen? Danke für Eure Hiilfe
Community-Antworten (1)
12.01.2010 um 15:21 Uhr
Hallo franziffm
1.) Ja 2.) Ja 3.) Die Auszählung ist sowieso öffentlich - es darf jeder MA zusehen / anwesend sein. Wenn ihr eine Person als Wahlhelfer bestimmt, kann diese auch mit auszählen.
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