Erstellt am 16.11.2020 um 07:37 Uhr von UdoWoe
Oha. Das ist ein Nachweisbarer Diebstahl. Das wird ganz schwierig.
Wo ist der Mann eingesetzt? An der Kasse? Dann ist das Vertrauen des AG zum AN natürlich vorbei. Gäbe es andere Arbeitsplätze wo der Kollege eingesetzt werdan kann?
Ganz schwierig und ein sehr heißes Eisen. Denke das ihr und der Kollege da nicht viele Chance habt. Reden hilft immer. Gibt der Kollege den Vorfall wenigstens zu oder bestreitet er dies? Wie lange ist der Kollege in der Firma? Ist schon mal etwas vorgefallen? Dies sind alles Fragen die ihr stellen solltet und dann versucht zumindest den Arbeitsplatz durch eine Versetzung zu retten. Wenn aber der AG den Kollegen trotz aller Gespräche und Versuche entlassen will, dann werdet ihr keine große Chancen haben. Auf jeden Fall der Kündigung nicht zustimmen, ihr wart nicht dabei.
Erstellt am 16.11.2020 um 07:47 Uhr von marlboromann
Hallo UdoWoe, danke für deine Antwort. Der Kollege ist seit ca. 15 Jahren im Direktvertrieb angestellt und kann daher nicht anderweitig eingesetzt werden. Er gibt den Vorfall zu, ähnliches ist noch nicht vorgefallen.
Erstellt am 16.11.2020 um 07:51 Uhr von UdoWoe
Wie steht der AG dazu? Will er den Kollegen behalten oder loswerden? Redet mit dem AG. Versucht Alternativen zu finden. Geht es um einen höheren Betrag? Vielleicht ist der AG bereit sich erst eimal mit einer Schriftlichen Abmahnung einverstanden zu erklären.
Erstellt am 16.11.2020 um 07:56 Uhr von Dummerhund
Unterschlagung und Diebstahl ist natürlich ein schwerwiegendes Vergehen. Bei einem Aufhebungsvertrag braucht ihr von euch aus gar nicht tätig zu werden. Sollte der AN den Aufhebungsvertrag nicht annehmen und ihr erhaltet dann eine Anhörung zu einer Kündigung, könnt ihr die Frist verstreichen lassen.
Erstellt am 16.11.2020 um 07:56 Uhr von marlboromann
Wir haben heute Vormittag ein Gespräch mit AG und dem Kollegen. Nach meinem Gefühl will der AG den Kollegen eher "loswerden". Ich glaube die Höhe des Betrages ist nicht relevant. Die Vertrauensbasis ist nicht mehr gegeben...
Erstellt am 16.11.2020 um 08:03 Uhr von takkus
Der Kollege soll mal lieber über den Aufhebungsvertrag froh sein. Bei einem potentiellen neuen Arbeitgeber kommt eine außerordentliche Kündigung in der Vita sicher nicht so gut an.
Erstellt am 16.11.2020 um 08:03 Uhr von takkus
Der Kollege soll mal lieber über den Aufhebungsvertrag froh sein. Bei einem potentiellen neuen Arbeitgeber kommt eine außerordentliche Kündigung in der Vita sicher nicht so gut an.
Erstellt am 16.11.2020 um 08:26 Uhr von Thomas63
Um wieviel Geld geht es ?
Ihr solltet beim AG betonen das der MA schon langjährig im Unternehmen arbeitet und sich bisher nichts zu schulden kommen lassen hat. Deshalb eine Abmahnung und nicht eine Kündigung. Durchblicken lassen das man bei einer Kündigung vor Gericht durchaus als AG auch hintenrunterfallen kann wenn ein MA langjährig im Unternehmen ist. Schwierige Sache.
Erstellt am 16.11.2020 um 08:43 Uhr von marlboromann
Erst einmal Danke für die Antworten. Ich warte mal das Gespräch zw. AG und Kollegen ab...
Erstellt am 16.11.2020 um 09:02 Uhr von Kratzbürste
Der Kollege sollte über den Aufhebungsvertrsg verhandeln. Dazu sollte er einen Fachanwalt hinzuziehen.
Erstellt am 16.11.2020 um 09:12 Uhr von RudiRadeberger
Das ist Diebstahl. Mit einem Aufhebungsvertrag ist er super bedient. Ansonsten Kündigung und Übergabe an die Staatsanwaltschaft.
Erstellt am 16.11.2020 um 09:37 Uhr von BRHamburg
Bei den Fakten dürfte es wenig Spielraum für Verhandlungen geben. Er sollte versuchen keine Sperre bei der Arge zu bekommen.
Erstellt am 16.11.2020 um 11:38 Uhr von Erbsenzähler
Die Frage ist und bleibt immer noch:
Wie hoch war der Gutschein?
Dann muss man nach der Verhältnismäßigkeit gucken.
5€ oder 500€ kann schon einen großen Unterschied machen...
Erstellt am 16.11.2020 um 14:53 Uhr von celestro
Auch wenn der BR natürlich Vertreter der AN ist .... wir reden hier über Diebstahl. Der BR vertritt zwar auch den Einzelnen MA, aber eben auch die Gesamtheit der MA. Und will man um jeden Preis einen MA im Unternehmen halten, der den AG beklaut?
Erstellt am 16.11.2020 um 14:55 Uhr von takkus
@Erbsenzähler: das es nicht so ist, haben wir schon bei geringsten Beträgen auf Pfandbons lesen müssen. hier haben die ArbGer zu Gunsten des ArbG entschieden.
Erstellt am 16.11.2020 um 15:53 Uhr von marlboromann
Danke für eure Antworten. AG wollte eine fristlose Kündigung. Letztendlich haben wir einen Aufhebungsvertrag, mit sofortiger Freistellung, zum 31.12. ausgehandelt. Ich glaube mehr konnten wir jetzt nicht erreichen...
Bleibt alle gesund...
Erstellt am 16.11.2020 um 17:46 Uhr von Catweazle
Wenn der Kollege zur Arge muss gibt es wahrscheinlich bessere Möglichkeiten als einen Aufhebungsvertrag.
Erstellt am 17.11.2020 um 07:14 Uhr von Erbsenzähler
@takkus
Deine Aussage ist nicht mehr korrekt. Das mit den geringsten Beträgen ist vorbei. Google mal nach Pfandbon und Emily...
Erstellt am 17.11.2020 um 08:19 Uhr von takkus
Der Fall is mir schon bekannt. Das war 2010 (glaube ich) Hier mal was aus 2019: https://www.kanzlei-hasselbach.de/2019/kuendigung-wegen-diebstahls/01/
Ich denke nicht, dass alles einfach so über einen Kamm geschoren werden kann. Deswegen sag ich ja: gekündigt wird auch wegen geringer gestohlener Werte.
Erstellt am 17.11.2020 um 11:39 Uhr von ganther
Emily muss man schon richtig lesen. Denn das BAG hat trotzdem festgestellt dass es grundsätzlich ein Kündigungsgrund ist aber in diesem Einzelfall eben nicht zur Kündigung reicht.