Wahlverfahren - Kann die BR-Wahl (Betrieb mit ca. 240 Wahlberechtigten) auch als Perönlichkeitswahl (eine Liste mit allen MA, die sich der Wahl stellen) durchgeführt werden?
Wir sind ein Betrieb mit ca. 240 Wahlberechtigten. Kann die BR-Wahl auch als Perönlichkeitswahl (eine Liste mit allen MA, die sich der Wahl stellen) durchgeführt werden und, wenn ja, welche Kriterien müssen erfüllt sein?
Community-Antworten (2)
19.12.2009 um 16:07 Uhr
@Rubicon
Sofern beim Wahlvorstand nur 1 Liste eingereicht wird ist Persönlichkeitswahl. Werden 2 oder mehr Listen eingereicht ist Listenwahl.
Es liegt also an den Wählern!
19.12.2009 um 17:08 Uhr
Rubicon Um Euch ein anderes Wahlverfahren aufzuzwingen, bedarf es einer zweiten Liste mit nur einem Wahlbewerber aber mit den notwendigen Stützunterschriften. Sich auf eine Wahlverfahren mit nur einer Liste einzustellen, ist gefährlich. Beispiel: Bei dieser Betriebsgröße müssten neun BR Mitglieder gewählt werden. Stellt man sich auf eine Personenwahl ein und platziert zum Beispiel 20 Wahlbewerber auf einer Liste dürften ALLE Bewerber die gleichen Chancen haben gewählt zu werden. Wird nun eine zweite Liste beim Wahlvorstand eingereicht, findet eine Listenwahl statt. Dabei steht bei diesen Wahlverfahren von vorn herein fest, dass nur die ersten neun Bewerber auf der Liste die Möglichkeit haben in den BR gewählt zu werden und das selbst dann, wenn alle Wahlberechtigten die erste Liste wählen. Somit dürften die übrigen Elf auf der Liste eins nur noch als Stimmenfänger dienen, aber in den BR kommen sie mit 100% Sicherheit nicht.
Vielleicht solltet ihr die Wahltaktik noch einmal überdenken.
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