Erstellt am 04.11.2020 um 17:11 Uhr von celestro
lassen Sie sich diese Anweisung schriftlich geben
Erstellt am 04.11.2020 um 17:49 Uhr von Krambambuli
Und fragen Sie den Betriebsrat (sofern es einen gibt), ob es zum Thema Nutzung von PC, personenbeziebare Daten und Datenschutz eine Betriebsvereinbarung gibt.
Erstellt am 05.11.2020 um 10:07 Uhr von celestro
Oder mal die IT-Abteilung fragen, was die davon hält.
Erstellt am 05.11.2020 um 10:26 Uhr von EDDFBR
Grundsätzlich wird die Nutzung von sogenannten "Shared Accounts" nicht empfohlen, besonders dann nicht, wenn der Account personenbezogene Daten verarbeiten soll. Es gibt keine direkte Rechtsvorschrift, die solche Accounts verbietet, aber im Sinne des Datenschutzes sollte man sie vermeiden.
Lesenswert dazu u.a. : https://www.it-sec.de/eng/Aktuelles-Termine/it.sec-blog/Unpersonalisierte-Benutzer-Accounts