Wahlvorstand - Darf der JAV oder der SBV bei der Bestellung des Wahlvorstandes für die BR Wahl mitstimmen?
Darf der JAV oder der SBV bei der Bestellung des Wahlvorstandes für die BR Wahl mitstimmen?
schneusel
Community-Antworten (3)
15.12.2009 um 18:03 Uhr
@schneusel, meines Erachtens nicht! Siehe BetrVG §67 (2): "Die Jugend- und Auszubildendenvertreter haben Stimmrecht, soweit die zu fassenden Beschlüsse des Betriebsrats überwiegend die in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer betreffen." Bei der Wahl des Wahlvorstandes ist der Gesamtbetrieb betroffen. Allerdings kann die Gewerkschaft ein NICHT stimmberechtigtes Mitglied in den Wahlvorstand entsenden (BetrVG §16 (1)).
Dennoch tut der der Betriebsrat daran gut, die jungen Arbeitnehmer in die 'Gremienarbeit' einzubinden. Dazu gehört auch der Wahlvorstand. Schließlich werden sie einmal die Arbeitnehmervertretung übernehmen. Mit kollegialen Grüßen
15.12.2009 um 20:22 Uhr
Hallo, im BetrVG steht eindeutig dass der BR den Wahlvorstand bestellt.
15.12.2009 um 23:29 Uhr
schneusel Nein, die Berufung des Wahlvorstandes ist Sache des BR. Wird der BR von der JAV oder SBV bestellt, gibt es keinen ordentlich bestellten Wahlvorstand. Führt dieser Wahlvorstand eine BR Wahl durch, ist der so entstandene "BR" nichtig.
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