Erstellt am 11.12.2009 um 16:36 Uhr von Kölner
@Beatles
Einstufiges einfaches Wahlverfahren = bestehender BR bestimmt den WV
einfaches Wahlverfahren = ausschließlich Mehrheitswahl
Erstellt am 11.12.2009 um 16:55 Uhr von bowler
@Beatles
Wenn im Unternehmen schon ein BR besteht, gibt es keine Auschreibung.
Der WV wird vom bestehenden BR per Beschluß bestellt (-> § 16 BetrVG).
Gruß
bowler