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Kann Azubi auch gleich BR werden?

J
Jörgilöwe
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

da in unserem Betrieb ziemlich viel schief läuft, möchte ich die Wahl von einem Betriebsrat vorantreiben. Allerdings wurde mir von meinen Kollegen mitgeteilt, das sie am liebsten mich für diese Sache hätten.

Da gibts nur ein Problem, ich bin zwar 25 Jahre alt, aber als Azubi im Betrieb. Wie sieht es da aus, ich konnte bisher nichts finden. Kann ein Azubi Betriebsrat sein oder nicht?

Vielen Dank für Eure Hilfe

7.09602

Community-Antworten (2)

P
Petrus

09.12.2009 um 16:33 Uhr

Ja!

Azubis sind nach §5 (1) Satz 1 BetrVG Arbeitnehmer. Alle Arbeitnehmer, die mind. 18 Jahre alt sind, sind wahlberechtigt. (§7 Satz1 BetrVG) Wählbar sind nach § 8 (1) BetrVG alle Wahlberechtigten, die seit mind. 6 Monaten Betriebsangehörige sind (Ausnahme: gerichtliche Aberkennung des Wahlrechts).

Den besonderen Schutz des Azubis am Ende der Lehre gibt es nicht nur für JAVis, sondern auch für BRM (§78a BetrVG) - warum sollte das dort explizit stehen, wenn Azubis kein BRM werden könnten?

S
Sternburg

09.12.2009 um 17:33 Uhr

Stimmt ;-)

§ 78a Abs. 1 S. 1 BetrVG - Schutz Auszubildender in besonderen Fällen - da wird die Mitgliedschaft im Betriebsrat ausdrücklich aufgeführt.

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