betriebsratswahl.deSeminare

Aufstellung einer neuen Liste kpl. neuer BR - Kann man eine Listenwahl verlangen?

B
BayMan
Nov 2016 bearbeitet

Guten Abend zusammen,

nächstes Jahr finden ja BR Wahlen statt. Nun sind wir dabei, das wir eine kpl. neue Liste aufstellen, die dann zur Konkurrenz zum jetzigen BR steht.

Kann man eine Listenwahl verlangen? Oder ist dies automatisch Pflicht wenn eine Liste von uns erstellt worden ist?

Ist es Pflicht das bei 11 BR´s dann mind. 22 Leute auf der Liste stehen? Unsere Betriebsgröße übersteigt die 400 - Oder kann die Menge auch varriieren?

Über ein paar Tipps würde ich mich sehr freuen, da ich bei so etwas noch nie mitgemacht habe.

6.84807

Community-Antworten (7)

B
BrumbärTosca

08.12.2009 um 19:47 Uhr

Listenwahl erfolgt automatisch wenn mehr wie eine Liste eingereicht wird! Nein ist keine Pflicht aber es sollten soviel wie möglich auf der Liste befinden, jedes nicht gewählte Person auf der Liste ist ein Stellvertretendes BRM. In der Amtsperiode wird so manches BRM ausfallen und dann ist man froh das auf der eigenen Liste genug Ersatz da ist. Ist kein Ersatz auf der eigenen Liste vorhanden kommt die "Gegnerischen" Liste zum Zug.

D
dstwfsz

08.12.2009 um 19:52 Uhr

vorrausetzung der listenzulassung ist das min 50 gültige stützunterschriften habt,ansonsten ihr ihr alles vergessen!! mfg dst

B
BayMan

08.12.2009 um 20:04 Uhr

Stützunterschriften?

Wie sollte das aussehen? Soll ich eine Liste zusammenstelle wo 50 Leute drauf unterschrieben haben, die die vorhandenen Personen auf der "BR Liste" unterstützen?

Können dies auch die bereits auf der Liste vorhandenen Leute sein? Oder müssen das 50 kpl. andere Personen sein?

B
BrumbärTosca

08.12.2009 um 20:05 Uhr

@dstwfsz nicht korrekt! Mit 50 Stützunterschriften hat man immer genug aber brauchen tut man 5% bzw, ein zwanzigstel von der Belegschaft. Dazu zählen auch die eigenen und von denen die gewählt werden wollen.

http://www.soliserv.de/Betriebsratswahlen-Wahlordnung-WO-BetrVG.htm

D
DerAlteHeini

08.12.2009 um 23:23 Uhr

BayMan Nur so zur Anmerkung. Es reicht völlig aus wenn auf einer Liste nur ein Kandidat kandidiert, es gibt keine geforderte Mindestanzahl. Könnte eventuell taktische von Bedeutung sein. Aber auch solche eine Liste benötigt die entsprechenden Stützunterschriften oder aber die Unterschriften von zwei Gewerkschaftssekretäre und den Gewerkschaftstempel.

R
rkoch

09.12.2009 um 10:56 Uhr

@BayMan

um die genaue Anzahl der Stützunterschriften zu erfahren müsst Ihr auf das Wahlausschreiben warten, der Wahlvorstand muss diese Zahl im Wahlausschreiben veröffentlichen. Ist Eure Liste von zu wenig Stützunterschriften legalisiert ist sie ungültig. Also lieber einige mehr als zu wenig.

BTW: Auch die Wahlbewerber (Kandidaten) können ihre eigene Liste unterzeichnen, dann aber quasi zwei mal. Ein mal um Ihre Zustimmung zur Aufstellung als Wahlbewerber zu geben, und noch ein mal für die Unterstützung der Liste.

B
BayMan

09.12.2009 um 19:11 Uhr

Danke schonmal für die Infos.

@rkoch:

Kannst du mir bitte sagen ob dies eine kpl. Liste sein muss oder ob man auch sagen wir mal 2 Stützlisten an den Wahlvorschlag anfügen kann. Hintergrund ist der, das bei unsere Firmenbereich auf mehrere StO. verteilt ist und somit mehrere Stützliste unterwegs sind und wie diese dann am Ende an unsere Wahlvorschlagsliste anfügen wollten. Die Lfd. Nr. wurden berücktsichtigt (z. B. StO. Medizin 1-20 und StO. Energie 20-30)

Ihre Antwort