Erstellt am 07.12.2009 um 08:43 Uhr von Kölner
@HHHHHF
Ist der letzte BR regulär gewählt worden? Und der davor?
Erstellt am 07.12.2009 um 08:45 Uhr von Dielöwin
Na das kommt jetzt erstmal darauf an ob ihr bisher ohne BR wart also sprich die allererste Wahl habt oder- anknüpfen müßt an die vorherige Wahl 2006
Dielöwin
Erstellt am 07.12.2009 um 09:03 Uhr von HHHHHF
Ja ist regulär gewählt, also es besteht bereits ein BR.
Ist solange her das ganze, deshalb die Frage.
Erstellt am 07.12.2009 um 09:04 Uhr von Kölner
@Dielöwin
Wenn HHHHHF schreibt, dass er wissen will wann die 'Amtszeit des BR ENDET', dann spricht sehr wenig dafür, dass sie aktuell keinen BR haben...
Erstellt am 07.12.2009 um 09:06 Uhr von Kölner
@HHHHHF
Ich würde z.B. die letzten Wahlunterlagen durchsehen (die ja noch vorhanden sein dürften) und dann den Wahltag erurieren.
Erstellt am 07.12.2009 um 09:35 Uhr von rkoch
@HHHHHF
Ich will mal die komplette Antwort wagen.....
Die Amtszeit des ersten im Wahlzeitraum regelmäßig gewählten BR (§13 (1) BetrVG) dauert 4 Jahre und beginnt mit der Bekanntgabe (also am selben Tag zu exakt dem Zeitpunkt des Aushangs) des endgültigen Wahlergebnises. Damit endet dessen Amtszeit theoretisch am selben Tag 4 Jahre später um exakt dieselbe Zeit. Nach BGB §187 und §188 BetrVG endet die Amtszeit jedoch am selben Tag, 24:00 Uhr, die erste Amtszeit ist also eigentlich einige Stunden zu lang. In diesem Moment (unabhängig vom Zeitpunkt des Aushangs des Wahlergebnisses, vorausgesetzt der Aushang hat vor diese Zeitpunkt stattgefunden) beginnt die Amtszeit des neuen BR.
Beispiel: BR wird erstmals am 15. April 2002 regelmäßig gewählt, Aushang des endgültigen Wahlergebnis am 17. April 2002 10:00 Uhr, das ist der Beginn der Amtszeit dieses BR. Eigentlich endet die Amtszeit dieses BR am 17. April 2006 10:00. Nach §187/188 BGB endet die Amtstzeit aber am 17. April 2006 24:00 und die des neuen BR beginnt am 18. April 00:00 Uhr. Die Wahl sowie der Aushang des Wahlergebnisses soll/muß vor diesem Zeitpunkt liegen, z. B. Wahl am 11. April, Aushang am 13. April. Die Amtszeit dieses BR endet dann wieder am 17. April 2010 24:00 Uhr und die Amtszeit des neuen beginnt am 18. April 2010, usw.
Es sind also drei möglich Fälle zu beachten: Wahl außerhalb des regelmäßigen Zeitraums, 1. Wahl innerhalb des regelmäßigen Zeitraums, folgende Wahlen innerhalb des regelmäßigen Zeitraums.
Erstellt am 07.12.2009 um 09:45 Uhr von Immie
@rkoch
Cool.
Und wie lange muss man das zurückrechnen?
In unserem Betrieb gibt es seit 1958 einen BR...;-)
Erstellt am 07.12.2009 um 09:58 Uhr von rkoch
@Immie
natürlich gar nicht... mit der zweiten regelmäßigen Wahl stellt sich der Standardrythmus ein und man kann die Zeit davor vergessen. War ja auch nur der Vollständigkeit halber so ausführlich weil Kölner und dieLöwin auf das Problem abgestellt haben ohne HHHHHF's Frage eigentlich zu beantworten. Insbesondere Kölners Tip mit dem Wahltag fand ich etwas daneben (kann man in Bezug auf die Frage so verstehen, das der Wahltag die richtige Antwort ist und das ist ja definitiv fast immer falsch, außer bei Wahl auf der BVers oder zufälligerweise Wahltag=Aushangstag bei der ersten bzw. zweiten Wahl), was mich wundert weil Kölner ja eigentlich absolut fit ist
Erstellt am 07.12.2009 um 10:03 Uhr von HHHHHF
dank die rkoch, war sehr ausführlich.
Also, Amtszeitbeginn und Ende ist jeweilst der Tag des Aushangs (Bekanntgabe). ;-)
Erstellt am 07.12.2009 um 10:25 Uhr von Immie
@rkoch
Aber ab dem Wahltag kann man dann weiterrechnen...
Erstellt am 07.12.2009 um 10:33 Uhr von kriegsrat
@ HFFFFFF
ähhh, einspruch
amtszeitbeginn des neuen BR mit aushang des wahlergebnisses oder, wenn es schon einen BR gab, mit amtszeitende des alten BR
amtszeitende des alten BR hat nicht unbedingt etwas damit zu tun, wann das neue ergebnis ausgehängt wird........
Erstellt am 07.12.2009 um 13:39 Uhr von Dielöwin
@Kölner.....Vielen Dank für die Belehrung