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Listeneinreichbarkeit zur BR Wahl - wann kann ein Listenvorschlag eingereicht werden?

T
taradine
Feb 2019 bearbeitet

Meine Frage ist wann kann eine Listenvorschlag eingereicht werden?

Wenn das Wahlausschreiben veröffentlicht ist.(Wahlaushang) oder schon direkt wenn der Wahlausschuss seine Zustimmung zum Wahlausschreiben vollzogen hat.

Es geht hier um die Ersteinreichbarkeit der Listen

5.38609

Community-Antworten (9)

G
Galaxy

24.11.2009 um 10:51 Uhr

@taradine

Der Zeitpunkt ist festgesetzt in der Wahlordnung zum BetrVG. Dort heißt es:

§ 6 Vorschlagslisten

(1) 1.Sind mehr als drei Betriebsratsmitglieder zu wählen, so erfolgt die Wahl aufgrund von Vorschlagslisten. 2.Die Vorschlagslisten sind von den Wahlberechtigten vor Ablauf von zwei Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand einzureichen.

Das bedeutet auf Deutsch, direkt NACH Erlass des Wahlausschreibens könnt ihr frühestens eine Liste einreichen. Galaxy

T
taradine

24.11.2009 um 12:36 Uhr

Was heißt denn Nach Erlass?

I
Immie

24.11.2009 um 12:40 Uhr

@taradine Aushang.

G
Galaxy

24.11.2009 um 12:53 Uhr

@Immie

Danke ;-))

@taradine

warum wollt ihr denn so früh eine Liste einreichen? Manchmal ist es auch taktisch klug, eine Liste erst zu einem späteren Zeitpunkt einzureichen, natürlich innerhalb der 2-Wochenfrist seit Aushang, wobei der letzte Tag anzugeben ist, siehe § 3 der WO

§ 3 Wahlausschreiben

  1. dass Wahlvorschläge vor Ablauf von zwei Wochen seit dem Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand in Form von Vorschlagslisten einzureichen sind, wenn mehr als drei Betriebsratsmitglieder zu wählen sind; der LETZTE Tag der Frist ist anzugeben;
T
taradine

24.11.2009 um 13:24 Uhr

Wir haben über 500 Stützunterschriften für unsere Liste.

Es geht uns eigentlich nur um die Doppeltunterschriften bei nicht Erklärung fällt die Stützunterschrift automatisch an die zu erst eingereichte Liste. Deshalb wollen wir unsere Liste gerne als Erste einreichen.

G
Galaxy

24.11.2009 um 13:59 Uhr

@taradine das ist in der Tat ein "taktischer Grund", seine Liste als erster einzureichen. Aber 500 Stützunterschriften ist ja auch ein ganz schönes Pfund, wenn man bedenkt, daß jeder Wahlvorschlag einer Gewerkschaft NUR von zwei Beauftragen unterzeichnet sein muss.

D
derWähler

24.11.2009 um 16:27 Uhr

hmmm ...ich glaube gelesen zu haben,das die Liste dem Wahlvorstand schon vor der Bekanntmachung überreicht werden kann und automatisch am Tag der WA in Kraft tritt...schneller geht es nicht ...

der Wähler

D
DerAlteHeini

24.11.2009 um 21:08 Uhr

taradine Alles was ein Arbeitnehmer über die Wahl wissen muss, ergibt sich aus dem Wahlaushang. Somit dürften auch die Fristen und der Ort für das einreichen der Wahlvorschläge dem Wahlaushang zu entnehmen sein. Da kann man hier im Forum spekulieren wie man will, die Vorgaben im Wahlausschreiben sind verbindlich.

R
Rattle

25.11.2009 um 13:59 Uhr

Hallo,

"das ist in der Tat ein "taktischer Grund", seine Liste als erster einzureichen. Aber 500 Stützunterschriften ist ja auch ein ganz schönes Pfund, wenn man bedenkt, daß jeder Wahlvorschlag einer Gewerkschaft NUR von zwei Beauftragen unterzeichnet sein muss. Antwort 6 Erstellt am 24.11.2009 - 12:59 von Galaxy"

nützt aber nichts wenn doppelunterschriften gesammelt werden, können die unterzeichner immer noch entscheiden für welche liste sie sich entschieden haben.

mfg

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