betriebsratswahl.deSeminare

Wie kann das angehen - Abteilungsleiter sind angehalten worden, die Wahl dieser Leute zu stützen?

J
JungeJunge
Nov 2016 bearbeitet

Wahlen. Das Thema wahlen beschäftigt auch uns. Wir haben folgendes Problem: Der Arbeitgeber von uns hat auf der letzten Abteilungsleiterversammlung erklärt, mit wem er in den vergangenen Jahren aus dem Betriebsrat gut bis sehr gut zusammengearbeitet hat. Die Abteilungsleiter sind daraufhin angehalten worden, die Wahl dieser Leute zu stützen. Zum Beispiel durch gezielte Äußerungen in Mitarbeiterversammlungen. Servietten sind mit Namen der Kandidaten bedruckt und immer und immer wieder werden Einzelgespräche geführt.

6.454010

Community-Antworten (10)

D
DonJohnson

07.11.2009 um 15:15 Uhr

Ein sehr schmaler Grad auf dem euer AG und ihr euch bewegt, wenn man § 119 BetrVG bedenkt... Ich würde mcih da nicht vor den Karren spannen lassen...

Auch was die Wahlbeeinflussung betrifft... euer AG ist mutig - durchaus...

R
ridgeback

07.11.2009 um 15:22 Uhr

....würde mich über die Unterstützung des AG freuen. So wird jeder MA darüber informiert, wen man am besten nicht wählen soll.

D
DerAlteHeini

07.11.2009 um 16:36 Uhr

JungeJunge Ich weiß nicht was manche hier im Forum reitet, wenn immer auf §119 BetrVG verwiesen wird. Solch ein Verfahren müsste jetzt vom Gremium Wahlvorstand bei der Staatsanwaltschaft beantragt werden. Die Verfolgung der möglichen Vorwürfe wie Wahlbehinderung oder das Zufügen oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen, durch die die Wahl beeinflusst wird, zu beweisen. Auch ist o.g. Vorgehensweise sehr langwierig und bei der jetzigen BR Wahl nicht hilfreich; wobei ich davon ausgehe, dass dieser Antrag eh eingestellt wird.

R
rainerw

07.11.2009 um 16:36 Uhr

Intressante Taktik des AG. Ich hebe einige BR´s die mir genehm sind hervor und Deskreditiere mit dieser Ausage aber gleichzeitig den gesamten BR. Denn wenn man zwischen den Zeilen liest heißt das gleichzeitig, das der BR in sich schlecht aufgestellt war. Das ist wie beim lesen eines Führungszeugnisses. Und woher will der Chef wissen ob BRM xy in den Sitzungen gute oder weniger gute Vorschläge zu einzelnen Themen gemacht hat? Nachtigall ich hör dir trapsen.

T
TROISDORFER

07.11.2009 um 16:43 Uhr

Auch was die Wahlbeeinflussung betrifft... euer AG ist mutig - durchaus... DJ, es ist MUTIG DUMM !!!

@ridgeback sehe ich auch so ....

Schönes WE an alle ehrlichen BRte

D
DonJohnson

07.11.2009 um 17:13 Uhr

@rainerw Nachtigall ich hör dir trapsen. Und ich bin mir noch immer nciht sicher, ob der der hier fragt nicht ein Abteilungsleiter ist. Woher hätte er sonst diese Informationen...

@DerAlteHeini *Ich weiß nicht was manche hier im Forum reitet, wenn immer auf §119 BetrVG verwiesen wird. * Dir als aufmerksamen Leser ist sicherlich nicht entgangen, dass gerade ich (und mcih meinst du ja wohl) davor warne diesen besagten § lediglich als Druckmittel einzusetzen, sondern ihn nur dann zu gebrauen, wenn man ihn einsetzen will, als auch bereit ist dieses zu tun. Deine Kritik an meine Äußerung kann ich also nicht verstehen. Wenn diese Einzelgespräche geführt werden (wie beschrieben) und der Rest auch, kann man zumindest in diese Richtung nachdenken bzw den Hinweis hierauf geben. Und ich habe in keinster Form gesagt, dass der jetzt angewand werden muß oder der gleichen. Bleib mit deiner Kritik also ein wenig kocker, lieber Kollege...

@Troisdorfer Danke, ebenfalls

D
DerAlteHeini

08.11.2009 um 16:09 Uhr

DonJohnson Und noch einmal in Kurzform: Der Verweis auf den § 119 BetrVG bei dieser oder ähnlicher Sachlage ist QUATSCH und realitätsfern.

D
DonJohnson

08.11.2009 um 16:17 Uhr

DerAlteHeini Und auch von mir noch mal in Kurzform. Ich habe nciht drauf verwiesen sondern lediglich gesagt, dass der AG mutig ist wenn man den 119er bedenkt... Was in den Einzelgesprächen so läuft, entzieht sich unserer Kenntnis. Weiterhin bin ich mir noch immer nicht sicher, wer diese Frage gepostet hat. Wenn meine Vermutung richtig ist (AL), dann sollte auch er wissen wie weit er gehen kann und wie weit nciht. Übrigens - schönen Sonntag wünsche ich dir

R
rkoch

09.11.2009 um 10:24 Uhr

Der AG begibt sich da nicht nur auf einen schmalen Grat, was er tut ist definitiv verboten!

Was der AG da macht ist WAHLPROPAGANDA - und die ist für den AG verboten (FKHE Rn. 24 zu §20 BetrVG), da die Wahl einzig Sache der AN ist und es dem AG somit VERBOTEN ist, Einfluss auf die Zusammensetzung des BR zu nehmen. Was z.B. die "Bedruckten Servietten" angeht - das ist finanzielle Unterstützung der Wahlbewerber.

Und je nach Inhalt der Einzelgespräche (und deren Beweisbarkeit) würde ich schon mal scharf schießen.

Aber nicht §119 sondern erstmal § 23 BetrVG: Dem AG aufzugeben eine Handlung zu unterlassen.

NB: Wenn die AN so doof sind, Kandidaten zu wählen welchen offensichtlich vom AG als Betriebsrat gewünscht werden, dann haben sie keinen anderen BR verdient.

D
DerAlteHeini

10.11.2009 um 01:06 Uhr

DonJohnson Siehst du rkoch sieht die Sachlage real. Hier ist nur effektiv gegen dem AG mit einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung vorzugehen. Wenn der Wahlvorstand es dann noch hin bekommt, dass dem AG künftig für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld angedroht wird, dann dürften Versuche die Wahl zu beeinflussen, ausbleiben. Eine Vorgehensweise schnell und effektiv.

Ihre Antwort