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Wahlvorstand - Kann ein Betriebsratsmitglied, das sich für den neuen Betriebsrat nicht mehr aufstellen läßt in den Wahlvorstand berufen werden?

R
Reinherr
Nov 2016 bearbeitet

Kann mir jemand helfen? Meine Frage lautet: Kann ein Betriebsratsmitglied, das sich für den neuen Betriebsrat nicht mehr aufstellen läßt in den Wahlvorstand berufen werden?

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Community-Antworten (1)

T
TROISDORFER

07.11.2009 um 06:44 Uhr

Hatten wir doch schon ...

JA ER DARF !!!

Warum sollte er nicht dürfen,er dürfte sich auch aufstellen wenn er in den neuen Betriebsrat bleibt . MFG Troisdorfer

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