Frage zum bestellen des Wahlvorstand
Hallo Zusammen
Hab hier mal ein paar Fragen zum Wahlvorstand !
Wir haben bei der WAf 5 Seminarplätze gebucht für Dezember !
Macht es sinn heute den Wahlvorstand zu bestimmen ??
Wir sind ca 450 Mitarbeiter ! Laut WO müssen mindestens 3 im Wahlvorstand sein ! Der Betriebsrat kann aber dei Anzahl erhöhen !
Unsere Überlegung ist gleich von Anfang an 5 in den Wahlvorstand zu senden ?! Würdet Ihr das auch so machen oder würdet ihr bei 3 bleiben.
Danke euch im Voraus !
Mfg Spike2006
Community-Antworten (16)
29.10.2009 um 12:19 Uhr
@ markus, es macht Sinn den Wahlvorstand jetzt zu benennen und auch für deren Schulung zu sorgen. Bei uns werden 5 Wahlvorstände benannt, davon werden vom Wahlvorstand 2 als Vertreter benannt. Der Wahlvorstand tagt dann mit 3 Wahlvorständen.
29.10.2009 um 12:22 Uhr
Hat das Gremium die Seminare für den WV gebucht?
Wenn ja ist das die falsche Vorgehensweise, da der WV selbst die Seminare beschließt. Demnach erst WV und WVV und Stelli bestimmen und der WV beschließt dann die Seminare.
Die Anzahl der WV kann der BR erhöhen, wenn das zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl notwendig ist. (§ 16 Abs 1 Satz 2 BetrVG). Ob das bei euch der Fall ist, kann ich von hier aus nciht entscheiden, wage es aber leicht zu bezweifeln, da auch Wahlhelfer herangezogen werden können.
Eure Vorgehensweise ist aber IMHO falsch. Erst WV bestimmen, den AG hierüber in kenntnis setzen. Alles weitere ist dann die "Party" des WV und nciht mehr eure.
29.10.2009 um 12:25 Uhr
@markus Wen habt ihr denn zum Seminar angemeldet wenn ihr noch keinen WV bestellt habt? Und wie hat der AG reagiert als er von diesem Beschluss erfahren hat ?
29.10.2009 um 12:27 Uhr
@pitsieben es macht Sinn den Wahlvorstand jetzt zu benennen und auch für deren Schulung zu sorgen. Benennen ja - für Schulung sorgt der WV eigenständig. Weiterhin sind Ersatzmitglieder normal. Hier wurde aber (wenn ich es richtig verstanden habe) von mehr als drei im WV gesprochen. Ersatzmitglieder zählen da nicht zu. Auch die Notwendigkeit von Schulungen für Ersatzmitglieder des WV kann der AG bezweifeln und wird wohl Recht bekommen. Selbst bei Schulungen von EBRM ist das ja nciht immer ganz einfach...
29.10.2009 um 12:39 Uhr
Hat das Gremium die Seminare für den WV gebucht?Wenn ja ist das die falsche Vorgehensweise
Hilfsweise kann man als amtierender BR allenfalls mit einem Vorratsbeschluss um sich werfen, um dem WV rechtzeitig Gelegenheit zur Teilnahme an einer WV-Schulung zu geben. Antwort 9 Erstellt am 28.10.2009 - 07:18 von Kölner 134155
29.10.2009 um 12:42 Uhr
nicoline Vermutest du, dass es hier keine Möglichkeit gibt, dass der WV rechtzeitig an Schulungen teilnehmen kann?
Die falsche Vorgehensweise ist es so wie es dort gerade abläuft...
29.10.2009 um 14:10 Uhr
Also wir haben noch meiner Anfrage im BR schon die Schulungen reserviert ( 5 Plätze) da die Schulung von der WAF zum Thema Wahl schnell ausgebucht sind !
Heute in der Sitzung wollen wir den Wahlvorstand bestellen!
Es steht mir doch als BRV zu Schulungen für Wahlvorstand zu unverbindlich reservieren ?!
Mfg
29.10.2009 um 14:14 Uhr
@markus Weißt du denn wo und wann die noch zu bestellenden WV Zeit haben an den Seminaren teilzunehmen? Davon ab, es gibt noch andere Anbieter von Seminaren ;-)))
29.10.2009 um 14:22 Uhr
@markus ...Es steht mir doch als BRV zu Schulungen für Wahlvorstand zu unverbindlich reservieren ?!... Der BR kann das beschliessen. Und ich finde DJ`s Einwand auch sehr wichtig. Vielleicht wollen die ja gar nicht! Und es "regnet" doch Schulungsangebote.
29.10.2009 um 14:49 Uhr
Regnet es auch Schulungsangebote guter Anbieter, die nicht in der Pampa oder am anderen Ende von Deutschland oder erst im Februar sind? Manchmal gibt es da schon Schwierigkeiten. (Eine Filiale bei uns liegt ziemlich in der Pampa - der WV hatte Probleme, beim gewünschten Anbieter ein Seminar zu finden...) Vielleicht hat Markus auch schon gewisse Vermutungen, wer zum WV bestellt werden könnte (z.B. weil er als BRV einen Vorschlag zur nächsten Sitzung erstellt hat) und ob diejenigen Zeit haben... Unverbindlich reservieren sollte also (anbieterabhängig) schon gehen, nur sollte der bestellte WV die tatsächlich benötigten / gewünschten Schulungen schnellstmöglich beschließen - um sie noch kostenfrei absagen zu können.
29.10.2009 um 14:57 Uhr
@Petrus Regnet es auch Schulungsangebote guter Anbieter, die nicht in der Pampa oder am anderen Ende von Deutschland oder erst im Februar sind? Manchmal gibt es da schon Schwierigkeiten. (Eine Filiale bei uns liegt ziemlich in der Pampa - der WV hatte Probleme, beim gewünschten Anbieter ein Seminar zu finden...) Es gibt sogar Möglichkeiten mit einem Zug oder wie auch immer zu einem entfernteren Seminarort zu fahren ;-)))
Vielleicht hat Markus auch schon gewisse Vermutungen, wer zum WV bestellt werden könnte (z.B. weil er als BRV einen Vorschlag zur nächsten Sitzung erstellt hat) und ob diejenigen Zeit haben... Aber er ist nciht das Gremium weiß ergo nicht, ob die dann in der Tat benannt werden. Auch bei der höheren Zahl der WV kann der AG die Notwenigkeit bestreiten...
Unverbindlich reservieren sollte also (anbieterabhängig) schon gehen, nur sollte der bestellte WV die tatsächlich benötigten / gewünschten Schulungen schnellstmöglich beschließen - um sie noch kostenfrei absagen zu können. Markus schrieb aber: "Wir haben bei der WAf 5 Seminarplätze gebucht für Dezember ! Macht es sinn heute den Wahlvorstand zu bestimmen ??" Also der BR hat gebucht! nciht unverbindlich reserviert, sondern gebucht. Und zwar der BR und nciht der WV!
29.10.2009 um 15:01 Uhr
@ petrus genau so ist es ! es gibt teilweise vom den Anbietern nur noch wenige Plätze !
Wenn wir uns als BR im WV vorstellen gibt es schon , wir müssen halt noch drüber reden !
29.10.2009 um 15:03 Uhr
@DonJohnson
nein fals verstanden unverbindlich reserviert !
29.10.2009 um 15:29 Uhr
@markus Wir haben bei der WAf 5 Seminarplätze gebucht für Dezember ! An diesem Satz konnte ich ncihts falsch verstehen, entschuldige bitte!
Wenn wir uns als BR im WV vorstellen gibt es schon , wir müssen halt noch drüber reden ! Wißt ihr denn ob die Zeit haben, zu dem Veranstealter wollen oder ob die überhaupt im WV tätig sein wollen? Fragen über fragen...
29.10.2009 um 15:59 Uhr
@DJ Es gibt sogar Möglichkeiten mit einem Zug oder wie auch immer zu einem entfernteren Seminarort zu fahren ;-))) Und es gibt genügend Gründe, dass die Mitglieder des WV genau dies nicht wollen, sondern lieber "näher dran" geschult werden wollen.
Aber er ist nciht das Gremium weiß ergo nicht, ob die dann in der Tat benannt werden. Im Prinzip hast Du recht. Aber da kennt wohl jeder nur sein Gremium. In manchen BR soll es sogar schon vorgekommen sein, dass man zu beschließende Tatsachen vorab telefonisch geklärt hat. Und dann in der Sitzung nur noch den Beschluss fasst, da im TOP "Beratung" jedes BRM sagt: Machen wir so. Und wie sagte ein Seminarleiter zu einem solchen Vorgehen: Ist zwar nicht ganz wie vom Gesetzgeber vorgesehen, aber vermutlich gerichtlich auch nicht angreifbar.
Auch bei der höheren Zahl der WV kann der AG die Notwenigkeit bestreiten... Da bin ich bei Dir. Diese Notwendigkeit sollte man begründen können...
Also der BR hat gebucht! nciht unverbindlich reserviert, sondern gebucht. Und zwar der BR und nciht der WV! Wieder Radio Eriwan: Im Prinzip hast Du recht. Aber ob es der WAF nicht egal ist, ob die betreffende Person als BRV, WVV oder VK-V gebucht hat?
29.10.2009 um 16:06 Uhr
@Petrus Und es gibt genügend Gründe, dass die Mitglieder des WV genau dies nicht wollen, sondern lieber "näher dran" geschult werden wollen. Ja, auch die gibt es...
Und wie sagte ein Seminarleiter zu einem solchen Vorgehen: Ist zwar nicht ganz wie vom Gesetzgeber vorgesehen, aber vermutlich gerichtlich auch nicht angreifbar. Dennoch ist es nicht die richtige vorgehensweise. Und vermutlich gerichtlich nicht anfechtbar ist ja auch keine definitive Aussage. Klar möglich, aber wie schon erwähnt nicht der richtige Weg und mehr sagte ich nicht.
Da bin ich bei Dir. Diese Notwendigkeit sollte man begründen können... Schade nur wenn diese Notwendigkeit nciht gegeben wäre und der BR wirklich real gebucht hätte - sieht dann schon echt dumm aus ;-)
Wieder Radio Eriwan: Im Prinzip hast Du recht. Aber ob es der WAF nicht egal ist, ob die betreffende Person als BRV, WVV oder VK-V gebucht hat? Der WAF vielleicht noch, aber den zu schulenden WV...??? Je nach AG selbstverständlich
Verwandte Themen
erfolgreiche Wahlanfechtung und was nun ?
ÄlterBei uns ist eine Betriebsratswahl von letztem Jahr Oktober per Gericht für unwirksam erklärt worden. Da wir jetzt nur noch knapp einen Monat im Amt sind, werden die Antragsgegner Beschwerde beim Arbei
Bestellung Wahlvorstand
ÄlterLiebes Forum! Nach einigen Austritten besteht unser 11-köpfiges Gremium nun nur noch aus 8 Mitgliedern (keine Ersatzmitglieder). Daher werden wir Neuwahlen initieren und einen Wahlvorstand bestellen.
Bestellung und Größe des Wahlvorstandes?
ÄlterHabe da mal eine Frage an Euch Wissenden, wir haben ja auch im nächsten Jahr Betriebsratswahlen und sind jetzt dabei einen Wahlvorstand zu bestellen. Unser Problem liegt darin, dass es eigentlich jed
Wann WV bestellen wenn BR geschlossen zurücktritt?
ÄlterHallo, wenn wir als BR geschlossen zurücktreten, wann muss der Wahlvorstand berufen werden? Können wir uns da jetzt Zeit lassen oder gibt es im Falle eines Rücktritts des BR Fristen die bei der Ber
BR will Wahlvorstand bestellen, aber niemand will Wahlvorstand werden.
ÄlterHallo, was passiert eigentlich, wenn der BR für die anstehende BR-Wahl einen Wahlvorstand bestellen will, sich aber niemand dazu bereit erklärt, Wahlvorstand zu werden. Wird dann eine Ersatzbestel