Hallo,

wir diskutieren hier über die min. Anzahl der Stützunterschriften die eine ordnungsgemäße Liste zur BR Wahl 2010 haben muß.
Laut Gesetz/Wahlordnung mind. 1/20tel der Wahlberechtigten, mind. aber 3.
Das bedeutet doch dann bei 600 Wahlberechtigten 30 Stützunterschriften, Listen die weniger Stützunterschriften aufweisen haben einen unheilbaren Mangel und müssen vom Wahlvorstand eingezogen und nicht zur Wahl zugelassen werden. Der Listenführer kann dann nur noch eine neue korrekte Liste innerhalb der Frist einreichen.
Korrekt?