Erstellt am 15.09.2020 um 13:53 Uhr von celestro
Es hätte wohl längst neu gewählt werden müssen. Sich an einen BR anschließen sieht das Gesetz nicht vor. Und auch zu warten, um dann 2022 neu zu wählen nicht.
Erstellt am 15.09.2020 um 16:09 Uhr von UdoWoe
Sollte der BR zurückgetreten sein oder sich aufgelöst haben, dann müsste sich der GBR um eine Neuwahl an eurem Betriebsteil kümmern (sofern sich sonst niemand findet).
Findet sich niemand, dann seid ihr ohne BR. Ihr würdet aber dann auch 2022 kein Wahl durchführen können, wenn sich niemand bereit erklärt. Also warum bis 2022 warten, dann könnt ihr auch gleich wählen.
Erstellt am 15.09.2020 um 19:22 Uhr von Kratzbürste
Aber eine Abstimmung im Sinne § 4 BetrVG ist zur nächsten regulären Wahl möglich. Aber bis dahin ohne BR- das sollten sich die AN überlegen.
Erstellt am 16.09.2020 um 07:41 Uhr von maschoe
Vielen Dank für eure Nachrichten. So ungefähr hatte ich es mir auch schon gedacht und auch schon an meinen BR-Kollegen in dem Betriebsteil weitergegeben. Wollte nur noch mal auf Nr. sicher gehen.