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Personenwahl-Vorschlagsliste alphabetisch?

S
Sanne
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen,

müssen bei einer Personenwahl die Kandidaten auf der Wahlvorschlagsliste alphabetisch aufgeführt werden? Ich meine, dies so gelesen zu haben, finde es aber nicht mehr wieder :-(

Danke und Gruß Sanne

5.50705

Community-Antworten (5)

R
rolfo

12.10.2009 um 10:40 Uhr

nein, siehe Wahlordnung

§ 20 Stimmabgabe

(1) Ist nur eine gültige Vorschlagsliste eingereicht, so kann die Wählerin oder der Wähler ihre oder seine Stimme nur für solche Bewerberinnen oder Bewerber abgeben, die in der Vor¬schlagsliste aufgeführt sind. (2) Auf den Stimmzetteln sind die Bewerberinnen oder Bewerber unter Angabe von Familienname, Vorname und Art der Beschäftigung im Betrieb in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf der Vorschlagsliste benannt sind.

P
Petrus

12.10.2009 um 12:23 Uhr

@sanne: Kommt drauf an...

Im "normalen" Wahlverfahren siehe rolfos Antwort.

Im vereinfachten Wahlverfahren hingegen müssen sie alphabetisch sortiert werden: §34(1) WO

I
Immie

12.10.2009 um 12:33 Uhr

@Petrus Aber doch eher auf dem Stimmzettel.

P
Petrus

12.10.2009 um 12:43 Uhr

@Immie: Auch wieder wahr ;-)

@sanne: Wenn ihr im "normalen" Wahlverfahren wählen solltet, wäre von einer alphabetischen Sortierung des Wahlvorschlags dringend abzuraten. Dort gehören "die besten" nach oben. Denn ob es da Personenwahl gibt, liegt nicht in eurer Hand.

S
Sanne

12.10.2009 um 12:53 Uhr

@All

Danke :-) Wir wählen im normalen Wahlverfahren und werden somit "die Besten" nach oben auf die Liste setzen.

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