Betriebsratlose Zeit nach gerichtlicher Auflösung?
Hallo, wenn ein BR vom Gericht aufgelöst wird und umgehend ein Wahlvorstand eingesetzt wird, welche Rechte hat der Arbeitgeber in den mindestens folgenden 6 Wochen, betreffs Einstellungen, Kündigungen, Versetzungen? Und wer kontrolliert die Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen etc. pp.?
Community-Antworten (7)
08.09.2020 um 15:53 Uhr
"und die Arbeitnehmer von „Stund an“, bis zu einer (etwaigen) Neuwahl, betriebsratslos sind. Während dieser Zeit ist es dem Arbeitgeber möglich grundsätzlich mitbestimmungspflichtige Entscheidungen ohne die Vertretung der Arbeitnehmer durchzuführen.
und kontrollieren kann grundsätzlich jeder. Aber nur ein BR hat die Befugnisse, sich Unterlagen zeigen / geben zu lassen etc. ....
08.09.2020 um 17:57 Uhr
Na dem AG sind halt die Grenzen durch Gesetze , Tarife, bestehende Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträge und betriebliche Übungen gesetzt. Kontrollieren muss halt in dieser Zeit jeder für sich selber.
09.09.2020 um 01:21 Uhr
"bestehende Betriebsvereinbarungen"
die man dann (zumindest teilweise) einfach kündigen kann ...
09.09.2020 um 08:38 Uhr
Na ja....BVs wirken ja solange nach, bis eine neue abgeschlossen wird.
09.09.2020 um 12:05 Uhr
"BVs wirken ja solange nach, bis eine neue abgeschlossen wird."
Das gilt durchaus für einen beträchtlichen Teil, aber noch längst nicht für alle.
09.09.2020 um 13:15 Uhr
Die Frage ist ja auch, hat das Gericht die Wahl für ungültig erklärt (alter BR bis zur Neuwahl im Amt) oder für nichtig. Dann ist der BR weg, samt der Vereinbarungen, die dieser BR mit dem AG abgeschlossen hat. Da muss man genau hinschauen.
09.09.2020 um 14:28 Uhr
Krambambuli, ein BR, der durch ein Gericht aufgelöst ist, existiert nicht mehr.
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