Erstellt am 03.09.2009 um 10:29 Uhr von Techniker
Hallo,
könnte mir vorstellen, dass aus der Niederlassung ein Mitarbeiter kandidiert. Dieser wird dann sicherlich zumindest die Stimmen der Mitarbeiter aus der NL erhalten und somit wohl auch sicher im BR sein.
Sonst müsstet Ihr BR in den NL bilden und über den GBR die Arbeit koordinieren. Die Arbeit der BR in den NL sollte dann aber auch stattfinden, denn sonst macht ein BR keinen Sinn.
Überzeugt die MA in den NL, dass ein eigener BR sehr sinnvoll und nützlich ist.
kollegilale Grüße
Erstellt am 03.09.2009 um 10:31 Uhr von Techniker
hatte vergessen anzumerken:
Die Wünsche der Geschäftsführung sind ja OK, aber Ihr als Interessenvertreter der Belegschaft solltet nach den besten Lösungen für die Kollegen suchen.
Gruß
Erstellt am 03.09.2009 um 17:17 Uhr von paula
Die Betriebsstruktur richtet sich nach dem BetrVG und nicht nach dem Willen des BR oder der GL. Betriebsratsstrukturen sind im Rahmen von § 3 BetrVG gestaltbar. Das was ihr hier umsetzen möchtet ist aber wohl kaum rechtlich machbar
Erstellt am 03.09.2009 um 17:27 Uhr von DonJohnson
@Techniker
Ich möchte mich auch nciht an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, die StVO zwingt mich aber dazu. Schade eigentlich aber wir müssen uns an Gesetze halten. Wie der Name es schon sagt, ist auch das BetrVG ein solches Gesetz. Eine eigens abgespeckte Version (BetrVG light) wird rechtlich mehr als problematisch sein.
Darf ich fragen warum die GF keinen GBR haben möchte? Und dürfte ich fragen wie die Belegschaft darauf kommt, dass sie keinen eigenen BR haben möchte? Und kann ich fragen wer ihnen den Floh ins Ohr gesetzt hat, ein solches Begehren zu äußern?
Fragen über Fragen...
Erstellt am 03.09.2009 um 17:39 Uhr von Petrus
@DJ: Tja, treu(doof)en MA kann man einiges erzählen. Du erinnerst Dich bestimmt noch an den Fall der großen deutschen Softwareschmiede, die sich zwar einen Bundesligaklub leisten kann, aber jahrelang erfolgreich ihren MA "verkaufte", mit der Gründung eines BR geht die Firma den Bach runter...
Erstellt am 03.09.2009 um 17:48 Uhr von DonJohnson
@Petrus
Jepp, ist mir ein Begriff ;-)
Erstellt am 03.09.2009 um 17:59 Uhr von Kölner
@all
Ich würde ja schlicht und einfach über eine Listenwahl nachdenken!
130 AN im Stammhaus, 36 jeweils in den Aussenstellen und das Ganze bei einer Wahlbeteiligung von ca. 80%...dann würde die Wahl doch eindeutig im Sinne der Fragestellung entschieden: Jede Aussenstelle hätte jemanden, der ihn im BR vertritt!
Bedenkenswert finde ich nur den Fall, dass dies nicht funktioniert: Dann hätte es eben auch niemand anders verdient - zum Wohle der Demokratie!
Erstellt am 03.09.2009 um 18:03 Uhr von Peanuts
"Wir wollen sicherstellen das von den 7 Mandaten jeweils 1 auf die Niederlassungen entfällt !"
Da ausschließlich der Wählerwille entscheidend ist, könnt Ihr das Ergebnis nicht sicher stellen.
"Weiss jemand einen Rat oder Vorgehensweise ? "
Listenwahl ...
"Einen eigenen BR will die Belegschaft nicht unbedingt..."
Dann müssen diese KollegInnen die gemeinsame Wahl beschließen. § 4 Abs.2 / § 3 Abs.3 BetrVG.
"... aber einen Kollegen mit Stimmrecht im BR."
Entweder wird eine eigene Liste aufgestellt oder aber die KollegInnen sind so pfiffig, bei bei der Stimmabgabe nur für die eigenen KandidatInnen zu stimmen.
"Das was ihr hier umsetzen möchtet ist aber wohl kaum rechtlich machbar"
Das sehe ich nicht so.
Erstellt am 03.09.2009 um 19:58 Uhr von Aspirant
@ all: Danke für die Antworten.
@Peanuts: Wie würde denn eine Listenwahl funktionieren ?
Zur Erklärung für alle:
Bei der letzen BR-Wahl wurden wir erstmals gefragt ob wir an der Wahl teilnehmen wollen oder einen eigenen BR machen wollen.
Wir hatten mal einen eigenen Pseydo-BR, der aber nichts bewirken konnte weil es hiess er ist nicht anerkannt und der BR am Stammsitz ist für uns zuständig.
Auf Wunsch der GL sind ich sowie ein Kollege aus der anderen NL geduldete Beisitzer bei der BR-Sitzung.
Nun habe ich in den letzten 3,5 Jahren z.B. auf Bildungsurlaub den BR-1 gemacht und damit mehr Fachwissen erworben als manches BR-Mitglied in seiner 2. Periode hat.
Im BR sind nur der 2. sowie ich Gewerkschafter !
Weil unsere NL bisher nicht aktiv Mitbestimmen konnte habe ich einen eigenen BR angeregt; aber keiner will sich mit aufstellen lassen oder die Kollegen haben einfach desinteresse.
Bei der letzen Wahl habe ich mich ja dann trotzdem aufstellen lassen und bin mit 27 von 35 Stimmen aus meiner NL nur auf den 10. Platz gekommen den ich auch noch teilen musste. Effektiv fehlten mir 5 Stimmen um in den BR zu kommen.
Nur jeder wird auch wissen das nicht immer alle etwas unterstüzen oder die "Scheiss egal" Mentalität herrscht.
Mit dem Entschluss einen eigenen BR aufzustellen habe ich schon so maches mal gehadert, da wenn nur ich dann BR bin wie soll ich dann aktiv BR Arbeit leisten können.
Für uns ist es also nur wichtig ein Mandat im BR zu bekommen und bei einer normalen Wahl ist dies etwas schwieriger auf Grund der unterschiedlichen MA Zahlen.
Wenn es also, das ist natürlich voraussetzung, eine legale gesetzliche Möglichkeit/Lösung gibt das wir ein Mandat bekommen können ist mir dies also lieber als weiterhin den Kopf hinhalten zu müssen ohne Rückendeckung der Mannschaft.
Wenn alle Rahmenbedingungenklar sind werde ich eh die Meinung der Kollegen einholen ob ich weitermachen soll oder ob es einen anderen Kandidaten gibt; wenn ich es nun aber nicht forciere macht es niemand und die bisherige BR Arbeit kann ich mit meinem Gewissen und Wissen so nicht länger dulden !
Also bin ich gerne offen für weitere Vorschläge und werde morgen mal einen Termin mt der IGM machen um mich beraten zu lassen.
Danke
Gruß
Erstellt am 03.09.2009 um 20:39 Uhr von Peanuts
"Auf Wunsch der GL sind ich sowie ein Kollege aus der anderen NL geduldete Beisitzer bei der BR-Sitzung."
Ich beiß grad in die Tischkante ...
Du willst also sagen, dass Ihr nicht gewählt worden seid, aber trotzdem auf Wunsch der GL an den BR-Sitzungen teilnehmt?
"Nun habe ich in den letzten 3,5 Jahren z.B. auf Bildungsurlaub den BR-1 gemacht und damit mehr Fachwissen erworben als manches BR-Mitglied in seiner 2. Periode hat."
Bei dem, was hier zu lesen ist, glaube ich das sogar.
Wie eine Listenwahl funktioniert, lässt sich ganz einfach googlen > Wahlverfahren Listenwahl
Erstellt am 03.09.2009 um 23:25 Uhr von Kölner
@peanuts
Mal so am Rande festgestellt:
Das war ja mal eine für Deine Verhältnisse ordentliche Portion Emotionalität!
Aber noch ein kleiner Hinweis, der noch weiter am Rande festzustellen ist:
Selbst wenn ich mir die 'Listenwahl' er'googelt' habe, bin ich mir angesichts Deines beschriebenen Beisskrafttests nicht sicher, ob das Dein Tisch noch aushält, wenn der Kollege dann das er'googelte' Wissen versucht anzuwenden!
Erstellt am 03.09.2009 um 23:37 Uhr von DerAlteHeini
Aspirant
Eine Listenwahl könnte man vermeiden, wenn man gem.
§ 14a BetrVG "Vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe" wählt.
Bei zwei Niederlassung ist dieses Wahlverfahren eh anzuwenden.
Für die dritte Niederlassung kann eine Einigung mit dem AG ein
vereinfachtes Wahlverfahren möglich machen.
Somit dürfte euer Vorhaben rechtlich möglich sein.
Aber ein GBR wird so nicht vermieden.
Erstellt am 04.09.2009 um 14:16 Uhr von Peanuts
"Für die dritte Niederlassung kann eine Einigung mit dem AG ein
vereinfachtes Wahlverfahren möglich machen."
Stimmt ... wenn der AG ca. 30 AN rechtzeitig kündigt ...
Erstellt am 04.09.2009 um 14:58 Uhr von Aspirant
Hallo,
ich habe mich nun mal im www und BetrVG schlau gelesen über eine Listenwahl.
Also wenn ich das richtig verstanden habe wäre dies doch die Optimale Lösung für uns: keinen eigenen BR gründen, 3 Wahllisten (je 1 für die NL´s und 1 für Stammhaus).
Habe hier mal software runtergeladen und mit verschiedenen Wahlstimmen durchgerechnet und wir würden mit hoher Sicherheit in den BR kommen und das dann auch legal.
Wie gesagt geht es uns darum ein Mandat im BR zu bekommen und dies ist ersteinmal dann der einfachere Weg.
Ab wann kann ich Wahlwerbung machen für meine Liste ?
Danke.
Gruß
Erstellt am 04.09.2009 um 15:04 Uhr von DonJohnson
*Also wenn ich das richtig verstanden habe wäre dies doch die Optimale Lösung für uns: keinen eigenen BR gründen, 3 Wahllisten (je 1 für die NL´s und 1 für Stammhaus).*
Also das wage ich erst mal zu bezweifeln...
Erstellt am 04.09.2009 um 15:52 Uhr von Peanuts
"Ab wann kann ich Wahlwerbung machen für meine Liste ?"
Damit sollte man warten, bis die Wahl offiziell eingeleitet, also das Wahlausschreiben erlassen ist.
Mindestens ein zweiter Kandidat auf dieser Liste wäre ebenfalls dringenst zu empfehlen.
Erstellt am 08.09.2009 um 14:47 Uhr von derdermalwjlwar
Aspirant,
vor allem solltet ihr, falls ihr auf einen eigenen BR in der NL verzichten wollte, dies dem Wahlvorstand des Hauptbetriebes auch mitteilen. Ihr müßt eine Betriebsversammlung machen, und dort beschließen, dass ihr bei der nächsten Wahl im Hauptbetrieb mitwählen wollt. Woher sollten die das sonst auch wissen. Schließlich habt ihr ja einen BR, und somit wäre der für die Einleitung der Wahl zuständig.
Außerdem sollte der aktuelle BR rechtzeitig seinen Rücktritt beschließen, damit er nur noch "geschäftsführend" im Amt ist.
DonJohnson, zweifle ruhig mal. Es ist u.U. besser, einen größeren und starken BR zu haben, statt sich mit einem kleinen BR dauernd in die Ecke drängen zu lassen.