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Errichtung eines BR, wenn ausschließlich Home Office Mitarbeiter im Unternehmen existieren

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NeverGiveUp
Mrz 2018 bearbeitet

Hallo,

kann in einem Unternehmen mit ca 15 Mitarbeitern (alle wahlberechtigt und wählbar), die alle von zu Hause arbeiten (Home Office), ein BR errichtet werden?

Vielen Dank für Eure Hinweise

7.170011

Community-Antworten (11)

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DonJohnson

20.08.2009 um 21:58 Uhr

Selbstverständlich, warum auch nciht?

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Erwin

20.08.2009 um 22:27 Uhr

@NeverGiveUp

müsstet euch nur überlegen, wo/ bei wem dann das BR-Büro eingerichtet wird. Dieser Koll. bekommt dann ggf. öfters Besuch zu Hause.

N
neskia

20.08.2009 um 22:29 Uhr

Ja das kannst du aus den §§ 5 - 9 des BetrVG herleiten

§ 5 (1) ".... Als Arbeitnehmer gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten, die in der Hauptsache für den Betrieb arbeiten."

§ 7 "Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben." Was Arbeitnehmer sind steht in §5.

§ 8 (1) "Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören oder als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben."

§ 9 "Der Betriebsrat besteht in Betrieben mit in der Regel 5 bis 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus einer Person, 21 bis 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus 3 Mitgliedern,......." Was Arbeitnehmer sind steht in §5.

L
Lotte

20.08.2009 um 22:52 Uhr

erwin, mit dem BR Büro zu Hause hätte ich aber mehr als Bauchschmerzen.

E
Erwin

20.08.2009 um 23:00 Uhr

@Lotte

Ja, stimmt doch wenn es keine Büroräume in ienem Betrieb gibt, weil es eben nur Home Office gibt?

Es geht schon es muss halt nur die Vertraulichkeit sichergestellt werden.

D
DonJohnson

20.08.2009 um 23:02 Uhr

Lotte Wegen der anscheinenden Eigenart des Betriebes, hätt ich damit auch keine Probleme...

L
Lotte

21.08.2009 um 00:01 Uhr

Wie soll denn da die Nichtöffentlichkeit gewahrt werden? Finde ich schwierig. Würde doch denken, dass auch hier der AG gefordert ist, Büroräume zur Verfügung zu stellen.

D
DonJohnson

21.08.2009 um 00:08 Uhr

Lotte, auch da sehe ich kein Problem - wo ist das denn öffentlich?

L
Lotte

24.08.2009 um 14:39 Uhr

DJ, alles außerhalb des Betriebes ist m.E. öffentlich. Und das BetrVG § 40 ist in Bezug auf Räume für den BR doch eindeutig. Warum sollte das für Heimarbeiter nicht gelten?

N
NeverGiveUp

24.08.2009 um 17:06 Uhr

Lotte,

es gibt nur Home Office Mitarbeiter. D. h. der Betrieb hat einen "virtuellen" geografischen Charakter. Der BR würde von "zu Hause" aus arbeiten und ggf. müsste der BR von Zeit zu Zeit einen Raum auf Stundenbasis (Hotel, Office Park) mieten, zum Beispiel für Betriebsversammlungen.

L
Lotte

24.08.2009 um 17:48 Uhr

NeverGiveUp, bei nur einem BRM wie bei Euch mag das mit dem BR Büro zu Hause ja noch angehen, wobei hier besondere Vorsichtsnahmen hinsichtlich des Datenschutzes zu treffen wären. Aber sobald Ihr über 20 MA expandiert, müsste Euch der AG Räume für die Sitzung zur Verfügung stellen. Auch unser AG muss z. B. unsere Räume extra anmieten.

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